03 Oktober 2010

20 Jahre Deutsche Einheit - BRD: Fakt und Fiktion

In dem  allgemeinen Taumel der Einheitsfeiern ist völlig untergegangen, dass die  Bundesrepublik Deutschland juristisch gar nicht mehr existent ist. Das  wird spätestens nach einem Blick in den Ausweis klar.
Im Rahmen des geltenden Völkerrechtes gibt es weder ein Deutschland, noch eine Bundesrepublik Deutschland, sondern ausschließlich das Deutsche Reich. Dies mag zwar zunächst sicherlich verwunderlich erscheinen, es ist allerdings rechtlich nicht anders zu interpretieren. Ohne auf tiefere juristische Interpretationen einzugehen, wollen wir hier nur einmal  auf einige Ungereimtheiten deutschen Alltagslebens aufmerksam machen – die allerdings von den meisten Deutschen bisher kaum zur Kenntnis genommen wurden. Dazu genügt zum Beispiel ein Blick auf einen deutschen Personalausweis.Fakt ist:  Die Bundesrepublik Deuschland wurde auf der Pariser Konferenz mit der Streichung des Artikels 23 im Grundgesetz aufgelöst. Die BRD existierte faktisch nur vom 23.5.1949 bis zum 17.9.1990. Völkerrechtlich ist am 18.9.1990 auch wieder die Weimarer Verfassung  von 1919 in Kraft getreten. Da die Bundesrepublik Deutschland seit dem 18.9.1990 nicht mehr existiert, kann man deshalb auch kein Staatbsürger der BRD mehr sein. Bis heute hat "Deutschland" ein Grundgesetz. Doch laut geltendem Völkerrecht ist ein Grundgesetz nur ein Provisorium zur Aufrechterhaltung von Ruhe und Ordnung in einem militärisch besetzen Gebiet. ...mehr Rechtliches: Suboptimales

Was steht eingentlich im Personalausweis?
Wer feststellen will, was seine Staatsangehörigkeit ist, der schaut in der Regel auf seinen Ausweis. Dort wird zweifelsfrei festgestellt, welche Staatsangehörigkeit der Inhaber hat. So steht zum Beispiel auf einem österreichischem Ausweis unter der Angabe "Nationalität": Österreich. So steht es übrigens auf allen Ausweisen Europas. Bei einem Franzosen steht zum Beispiel unter Staatsangehörigkeit: Frankreich.
Nur in Deutschland sucht man unter dem Begriff „Staatsangehörigkeit“ vergeblich nach dem Land, in dem der Inhaber des Papiers wohnt. In einem deutschen Ausweis steht unter der Angabe „Staatsangehörigkeit“ folgender Vermerk: „deutsch“. "Deutsch" ist aber keine Landesbezeichnung. Eigentlich müsste unter Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" vermerkt sein - wenn es die BRD tatsächlich gäbe. Da es dieses Gebilde aber völkerrechtlicht nicht gibt, steht es auch nicht in unseren Ausweisen.

Deutsche Flagge? Deutscher Adler?

Wie sieht eigentlich die deutsche Flagge aus? Schwarz rot gold? - Das ist leider falsch! Schwarz rot gold ist die Flagge der Weimarer Republik! Große Verwirrungen gibt es auch bei dem deutschen Wappentier, dem Adler. Jede Behörde benutzt übrigens einen anders gearteten Adler.  In keinem anderen Land  der Welt gibt es  so ein Wappentier- Kauderwelsch. Es gibt allerdings zwei Ausnahmen: Der alte Reichsadler ist auf Staatsurkunden und Reisepässen abgebildet - nicht aber im "Personalausweis".
Und da die Bundesrepublik Deutschland nie ein souveräner Staat war, konnte sie deshalb auch nie eine  eigenständige Staatsflagge haben. Das war der Grund, warum man die Staatsflagge der Weimarer Republik (schwarz rot gold) in Artikel 22 GG als Staatsflagge festlegte.



Berlin Hauptstadt?
Berlin war die Hauptstadt des Deutschen Reiches. Berlin war nicht die Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland. Berlin gehörte nicht zum Staatsgebiet der BRD. Deshalb gab es in Berlin auch bis 1990 keine Bundespersonalausweise sondern nur "behelfsmäßige Personalausweise". Berlin mag zwar zur Hauptstadt erklärt worden sein - aber der Hauptstadt von was? Das ist juristisch bis heute völlig ungeklärt, da die Bundesrepublik Deutschland 1990 aufgehört hat zu existieren.

Unterwerfungsurkunde
Jeder Bundeskanzler muss eine Unterwerfungsurkunde unterschreiben. Auch dies ist der breiten Öffentlichkeit bisher kaum bekannt. Wer neu im Bundeskanzleramt ist, der erhält von den Allierten einen Brief, den er bei Amtsantritt per Unterschrift zustimmen muss.
Zu Beginn seiner Amtszeit im Herbst 1969 wollte z.B. der frisch gewählte Bundeskanzler Willy Brandt ein Schreiben an die drei westlichen Siegermächte zunächst nicht unterschreiben, in dem er die eingeschränkte Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ausdrücklich bestätigen sollte. Dies berichtet Egon Bahr, unter Brandt Staatssekretär im Kanzleramt, in einem Beitrag für die ZEIT. Brandt zögerte  zunächst - unterschrieb am Ende aber dennoch. Mehr: Zeit.de

Quelle und Weiterlesen: MMNEWS

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Danke dir, sehr informationell.