09 September 2010

GEZeiten moderner Propaganda

BRDigung: UKW und Langwelle werfen ihre gebührenpflichtigen Kraken wieder einmal weit voraus. Eine neue Welle kommt jetzt auf Deutschland zu, nämlich die Novelle der GEZ-Gebühreneintreiberei. Hatte man sich in den vergangenen Jahren zu sehr darin verstrickt alle möglichen technischen Gerätschaften mit dieser Gebühr zu beaufschlagen, hat sich offenbar die Erkenntnis breit gemacht, dass es unpraktikabel und wenig zielführend ist, vom Handy, über die Mikrowelle bis hin zum gemeinen RFID-Chip alles mit dieser obszönen Gebühr etikettieren zu wollen. Zu groß der Aufwand, zu gering das Verständnis bei den Betroffenen und zu mächtig die Niederlagen vor den Gerichten, insbesondere bei der Einbeziehung der Computer als Empfangsgeräte.
Die neue Welle der Gebühreneintreiberei sieht nun vor, diese von technischen Errungenschaften gänzlich zu entkoppeln und in Bälde ausschließlich auf die Haushalte zu beziehen. Ein gelungener Schachzug in Sachen Geldschneiderei, muss man dann gar nicht mehr über die Verwendbarkeit einzelner Geräte zum Empfang von gebührenpflichtigen Inhalten nachdenken. Danach ist dann von jedem Haushalt eine Full-Service Gebühr zu entrichten, wobei es hernach völlig egal ist ob auch die Mikrowelle was empfangen kann oder nicht, oder ob Handys, Computer oder auch rein gar nichts vorhanden ist, welches den gebührenpflichtigen Salat verkraften könnte.
Sicherlich geht es hier insgesamt weniger um die Belange der Bürger und von Gesetzeswegen zu beschallender und zu bebildernder breiter Massen, als vielmehr um die sich blähenden Geldbeutel der Anstalten, die sich verpflichtet fühlen die staatliche Propaganda in die Köpfe der zu manipulierenden Massen zu hämmern. Spötter sprechen auch schon süffisant vom Volksempfänger 2.0, der natürlich in Umfang und Ausstattung dem Apparat des einstmaligen Großmeisters des ersten Volksempfängers bei weitem überlegen ist.
Zu klären bliebe also, wie sich Leute, die aus ideologischen oder anderen Gründen auf derlei staatliche Meinungsmache verzichten möchten, dieser Zwangsabgabe entrinnen können? Ist dazu eine Haushaltsauflösung erforderlich? Welche Gründe sonst sollte man noch ins Feld führen können, um für derlei unbestelltes Programm nicht zur Kasse gebeten zu werden? Erfreulich wäre es natürlich, wenn das höchste deutsche Gericht diese Änderungsabsicht kassieren würde, es sieht aber nicht wirklich danach aus.
Vielleicht sollte man schon mit einer Ideensammlung beginnen, um auch den Widerstand gegen diese Änderung vorzubereiten oder gar effektiv auf die Abschaffung der Propaganda-Finanzierungsbehörde hinarbeiten. In der jetzigen Form sieht es eher nach einer unzulässigen Steuer aus und wenn dem so wäre, könnten die Herrschaften ja ergänzend zum Solidaritätszuschlag auch noch eine Propagandaabgabe einführen, die genau dieses Feld abdeckt. Aber vermutlich wird aller Widerstand einmal mehr an der freiheitlichen Grundordnung scheitern, die zuvorderst die Freiheit und Willkür des Staates zu schützen scheint. Einmal mehr zeigt sich hier die Selbstbedienungsmentalität bestimmter Einrichtungen, die mit staatlicher Gewalt, fern ab vom Wettbewerb ihrer Prasserei frönen dürfen, denn auch diese Änderung bringt einen zusätzlichen Milliardenbetrag in die Gewalt dieser Institution. Und wenn das Volk verhungert, so soll es dabei doch köstlich unterhalten werden.

Quelle: QPRESS

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