07 Dezember 2013

Lothar Hirneise: Chemotherapie heilt Krebs und die Erde ist eine Scheibe

Hoffnung für jeden Krebspatienten. Krebs von einer völlig anderen Sichtweise.
Lothar Hirneise spricht am 21.06.2009 in Freiburg über neue Wege in der Krebstherapie.

27 September 2013

Kritische Aufklärung: Organspender während der Organentnahme noch lebendig!

von Maria Lourdes 

Im offenen Brief fordert der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“, „der Bevölkerung verständlich” zu erklären, dass „ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist“
Für kaum ein anderes bioethisches Thema wird von verschiedenen Stellen so massiv Werbung betrieben wie für die Organspende.
Mit oft fragwürdigen Methoden wird für die Bereitschaft zur Zustimmung einer Organentnahme nach dem sogenannten Hirntod geworben. 
Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende - Dieser Offene Brief soll informieren, nicht missionieren. 


Danke für Euer Verständnis!
“Seitdem ich selber hirntote Patienten versorgt habe, glaube ich weder an den Hirntod noch an seine Definition. Ich glaube meinen Augen, meinen Händen und meinem Gespür.” Von Andrea von Wilmowsky veröffentlicht bei kath.net
Zurzeit ist ein Thema mal wieder in aller Munde: Die Organspende.
Krankenkassen schicken uns Aufklärungsmaterial und Ausweise zu, die Schulen werben darum und Prominente aller Couleur machen in mehr oder weniger witzigen Werbespots auf dieses Thema aufmerksam.
Was ist los und was ist dran an diesem Hype? 
Zunächst einmal hängt er mit dem neuen Organspendegesetz zusammen, das im vergangenen Herbst in Kraft getreten ist. Von der Politik unseres Landes gewollt, sollen sich die Menschen mit der Organspende auseinandersetzen und dazu Stellung beziehen. Eine Pflicht zur Entscheidung oder zum Ausfüllen des Ausweises besteht nicht.
Aber warum ist das Thema gerade jetzt so brisant?
Weil mit dieser Werbeaktion unsere Spendenbereitschaft wieder gesteigert werden soll. Die hatte durch die Klinikskandale der letzten Zeit erheblich gelitten. Man lässt sich das auch einiges kosten: Viele schöne bunte Broschüren und witzige Fernsehspots sollen Lust darauf machen, seine Organe einem anderen Menschen zur Verfügung zu stellen. Ja, man bekommt schon fast ein schlechtes Gewissen, wenn man sie nach seinem Tode für sich behalten will!
Nach seinem Tode Damit geht es auch schon los. Ihr seid nämlich noch gar nicht tot, wenn die Organe entnommen werden. Wusstet Ihr das? Ihr seid zu Tode definiert und das ist ein Riesenunterschied.
Und damit sind wir beim Hauptthema dieses offenen Briefes. Bis heute fehlt eine Aufklärungskampagne, die diesen Namen wirklich verdient. Sie müsste frei von jeglicher Beeinflussung über Pro und Kontra, Chancen wie Risiken aufklären und genau das passiert nicht. Sie informiert extrem einseitig. Es wird nur über die Menschen auf der Warteliste gesprochen. Wer aber denkt an die Spender? Sie müssen immerhin erst einmal sterben, um ihre Organe überhaupt spenden zu können! Um sie geht es mir hier vor allen Dingen. Und zum Spender können alle werden, die einen Organspendeausweis ausgefüllt haben. Bevor Ihr das also tut, ist es wichtig, dass Ihr die GANZE Wahrheit zum Thema kennt und nicht nur einen Ausschnitt. Nur so könnt Ihr für Euch und Eure Lieben eine sichere Entscheidung treffen. Dieser offene Brief, den Ihr gerne weiterverbreiten könnt, gibt Euch alle fehlenden Informationen und nicht nur das- ich verspreche Euch Überraschungen!
Damit Ihr wisst, mit wem Ihr es zu tun habt, kurz etwas zu mir: Ich habe eine enge Verbindung zu den Themen Hirntod und Organspende, weil ich sehr lange in der Intensivmedizin gearbeitet habe. In dieser Welt zwischen Leben und Tod, Mensch und Maschine habe ich vieles gesehen, auch sogenannte „Hirntote“. Später war ich in der Transplantationschirurgie tätig und weiß daher auch, was manche Menschen mit ihrem neuen Organ erleben und welche Phänomene es bei der Organentnahme geben kann. Der Hirntod zieht sich wie ein roter Faden durch mein ganzes Leben. Und der ist leider auch das zentrale Thema bei der Transplantation von Organen, denn ohne ihn würde es die Transplantationsmedizin überhaupt nicht geben.

23 September 2013

Die Verleugnung der eigenen Realität ..


 geschrieben von Steven Black:

Die schmerzliche Erfahrung für unser frühkindliches Ich, daß unsere Eltern nicht fühlen konnten, was wir fühlten, zum exakten Moment als wir es fühlten, bewirkt die – wie schon des Öfteren beschrieben, Abspaltung vom Emotionalkörper und eine sukzessive Abwanderung in den Mentalkörper. Aber der wirklich viel wichtigere, Psycho-soziale Zusammenhang, ergibt sich aus der Konsequenz, daß wir erkennen mussten das die emotionale Realität unserer Eltern NICHT mit der unseren übereinstimmt. Jeder Missklang, in diesen frühkindlichen Phasen, entstehend durch die vorgespiegelte Tatsache, daß die Herzen unserer Eltern leider nicht durchlässig genug sind, um unser SELBST nicht dort ankommen zu lassen, bewirkt eine Verdrängung der eigenen, innewohnenden und emotionalen Realität.

In den ersten Lebensjahren sind wir nun einmal vor allem EMOTIONAL, daß weiß mittlerweile jeder “Wald-und Wiesendoktor”, und da leider diese emotional nährende Verbindung mit unseren Bezugspersonen, den Eltern, nicht wirklich erfüllend ist, weil deren Herzen durch ihr “strategisches Selbst” überdeckt ist, sind wir gezwungen, die Kollision zweier unterschiedlicher Wirklichkeiten zu “verdauen”. Denn die Eltern bestätigen damit NICHT unsere emotionale Sicht der eigenen Realität. Aber wir sind unfähig, dies wirklich zu “verdauen”, also spalten wir diese Erfahrung ab .. wir verdrängen und schieben sie weg, PFUI!

Auf diese Weise “lernen” wir schmerzlich: “Aha, was ich fühle ist also FALSCH, entspricht NICHT den tatsächlichen Gegebenheiten und muss revidiert werden.” Dies zwingt uns, deren Abwehrhaltungen nachzuahmen, indem wir diese emotional gefühlten Anteile abspalten und nach und nach, immer mehr in den Mentalkörper wandern. Wir bilden durch unsere grundsätzliche Unwissenheit, über die Zusammenhänge, welche Lebensumstände unsere Eltern dazu brachten, weniger zu fühlen als wir, daß genau selbe “strategische Selbst” aus.

Was für ein DESASTER .. Since Millions of Years ..

Aber jede einzelne, dieser als traumatische Erfahrung vermittelte Wirklichkeit EXISTIERT nach wie vor, neurologisch und sicherlich zellulär abgespeichert, und bildet, was man inzwischen als “Subpersonen” beschreibt. Es sind real IN uns lebende Unterpersönlichkeiten, die JEDER Mensch aufgrund der meist ähnlichen, nur anders gearteten, dissoziativen Erfahrungen hat. Dissoziationen ergeben sich durch die Widersprüche, zwischen gespiegelter und eigener Inhalte von Wirklichkeit.


20 Mai 2013

Aufstand gegen Bußgeldbescheide: Immer mehr Bürger lehnen Zahlung ab

Dürfen die Behörden der BRD überhaupt Bußgeldbescheide erteilen? Oder sind sie dazu gar nicht berechtigt – nämlich weil es gar keinen Staat namens Bundesrepublik Deutschland (mehr) gibt? Verschicken Ämter also reihenweise unwirksame Bescheide, insbesondere Bußgeldbescheide? Immer mehr Behörden müssen sich mit derartigen Fragen befassen. Erstmals räumte der Leiter einer Bußgeldstelle erhebliche Probleme mit solchen Einwänden ein...


Junge, Junge – in der Haut dieser Beamtin möchte man nicht stecken: »Sehr geehrte Frau B.«, antwortete ein mutmaßlicher Verkehrssünder auf einen Bußgeldbescheid der Polizei Brandenburg: Da der Bescheid »keinerlei Unterschrift« trage, »werte ich das Schreiben nur als Entwurf und ein unverbindliches Vertragsangebot, an dem ich als natürliche Person jedoch nicht interessiert bin und das ich ablehne«. Der Bescheid sei auch nicht – wie angegeben – eine Ausfertigung. Denn darunter verstehe man in Deutschland »eine beglaubigte Abschrift der Urschrift einer Urkunde«, die »zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz)« sei.
Laut Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes solle der Ausfertigungsvermerk »den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen«. Außerdem müsse die Ausfertigung »unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein«. Kriterien, die der Bescheid offenbar nicht erfüllte.

Bürger in der Offensive

Die Bürger gehen in die Offensive. Mit solchen und ähnlichen Begründungen treten immer mehr Bundesbürger Bußgeld– und andere Bescheide der Behörden in die Tonne. Nach immer mehr Berichten über die dreisten Abzock-Methoden der Verkehrsbehörden setzen sich Verkehrsteilnehmer zur Wehr. Und Angriff ist nun mal die beste Verteidigung. Im Wesentlichen gibt es drei Ansatzpunkte:
  1. Vermeintliche oder auch wirkliche Formfehler in den amtlichen Schreiben,
  2. angeblich fehlende Rechtsgrundlagen für die Bußgeldbescheide
  3. sowie die Frage, ob ein Staat namens Bundesrepublik Deutschland überhaupt existiert und demnach hoheitliche Akte vornehmen darf.
Für den Laien ist es dabei schwierig, zwischen juristisch fundierten Argumentationen und bloßer, aus dem Internet zusammen kopiertem »Spam« zu unterscheiden. In meistens mehrseitigen Schreiben führen die Bürger selbst die Behörden in einen Paragrafenwald, in dem sich auch der rechtskundige Sachbearbeiter oder Behördenleiter hoffnungslos verirren dürfte. Die aufgeworfenen Fragen sind mitunter Stoff für habilitierte Staatsrechtler und Verfassungsrichter, und auch die dürften sich im Einzelfall wohl kaum über die Antwort einig sein. Im Internet kursieren zum Teil umfangreiche, zum Teil kurze und knappe Argumentationshilfen zur Zurückweisung behördlicher Schreiben. »Warum Sie keine Bußgelder mehr bezahlen müssen«, ist zum Beispiel eine überschrieben und begründet das unter anderem so:

  1. Weil das Ordnungswidrigkeitengesetz ungültig und nichtig ist!
  2. Weil das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 57 gestrichen worden ist!
  3. Weil durch die Streichung des EinfG zum OWiG das Inkrafttreten des OWiG weggefallen ist – was nicht in Kraft getreten ist, gilt nicht!
  4. Weil durch Streichung des EinfG zum OWiG der räumliche Geltungsbereich des OWiG weggefallen ist – BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!!

13 April 2013

Miese Tricks: Versicherungen nehmen das Geld ihrer Kunden, zahlen aber nicht

Rechtsanwältin Beatrix Hüller versichert sich nur minimal. Schließlich hat sie selbst lange bei einer Versicherung gearbeitet. Die Frau weiß, warum man dort als Kunde meist der Dumme ist. Sie ist inzwischen so etwas wie das rote Tuch der Versicherungsbranche.

Versicherungen stürzen Tausende von Menschen in finanzielle und seelische Nöte. Sie kassieren zwar Jahr für Jahr und Monat für Monat ihre Prämien. Doch wenn sie einmal gebraucht werden, dann können sie sich fast ohne Risiko verweigern. Mehr als 430 Millionen Versicherungen haben die Deutschen abgeschlossen. Statistisch gesehen hat jeder Bundesbürger vom Baby bis zum Greis mehr als fünf Versicherungen. Es ist ein gewaltiges Geschäft. Denn jeder Bundesbürger zahlt statistisch gesehen pro Jahr 2.190 Euro allein für Versicherungen. Jeder Bürger hat dabei andere Vorlieben. Claudia Schiffer soll ihr Gesicht für 3,7 Millionen Euro versichert haben und David Beckham seine Beine für mehr als 52 Millionen Euro.

Die meisten Menschen im deutschsprachigen Raum suchen ganz anderen Schutz: Sie haben eine Haft-, eine Kranken-, eine Unfall-, eine Pflege- oder eine Rechtsschutzversicherung, viele auch eine Versicherung, die bei Berufsunfähigkeit eintreten soll. Und genau das kann die Bonner Anwältin Beatrix Hüller nicht verstehen. Sechs Jahre lang hat die gebürtige Ingolstädterin bei einer großen Versicherung in der Abteilung »Berufsunfähigkeit« als Sachbearbeiterin gearbeitet. Sechs Jahre lang hat sie die Tricks gelernt, die Ansprüche von Kunden abzuwimmeln, sie zu vertrösten – möglichst bis die biologische Lösung eintritt oder der Antragsteller einfach entnervt aufgibt. »Wenn man einen Leistungsantrag aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, also Geld von der Versicherung haben will, dann hat man einen neuen Job«, sagt die 53 Jahre alte Juristin, deren Büro nur unweit vom alten Bonner Kanzleramt entfernt ist. Versicherungen leben nicht davon, Gelder an Kunden auszuzahlen, sondern davon, möglichst viel Geld einzunehmen und zu verwalten. Beatrix Hüller sagt: »Die Versicherer nehmen erst einmal fast alle Kunden auf, auch Risikokunden. Und wenn sie später zahlen sollen, dann schließen sie die Leistungen aus, lassen die Kunden einfach hängen.« Beatrix Hüller sagt: »Bei der Unfallversicherung gab es schon vorformulierte Textbausteine mit Ablehnungsgründen. Da musste man noch nicht mal mehr einen individuellen Brief schreiben. Von 100 Leistungsfällen habe ich bestimmt zwei Drittel abgelehnt.«

13 Januar 2013

GEZ und kein Ende? – Der Beitragszwang

Wir möchten hier an dieser Stelle auf einige Initiativen aufmerksam machen, welche unter anderem von Netzwerkpartnern gestartet worden sind, um gerade diesem Mißstand einer Zwangsbebeitragung der Haushalte begegnen zu helfen. Ein unmöglicher Zustand, denn warum soll der Bürger in unserem Lande durch eine solche Mitfinanzierung durch Zwangsbeitrag auch noch Medienanstalten begünstigen, deren eigentlicher Auftrag immer wieder mit Füßen getreten und welche durch Politik, Konzernwirtschaft und zweifelhafter Verbünde in den Rundfunkräten gesteuert und beeinflußt wird? Wozu Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn man doch kein Mitglied ist?
 
 Man beschloß unlängst die bisherige “Rundfunkgebühr”  der GEZ in eine Zwangshaushaltsabgabe (“Rundfunkbeitrag”, so im Webauftritt der ARD ab 2013 genannt) umzudefinieren. Damit wird es der Nachfolgeorganisation der GEZ mit dem harmlos klingendem Namen “Beitragssservice” (der ARD, ZDF und Deutschlandfunk), einem Verein, Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts oder was immer soll das überhaupt sein (???), als Eintreiber horrender Finanzierungen leicht gemacht, die Propaganda der Bundesverwaltung und Parteiendiktatur unserer Einheitspartei im Deutschen Bundestag durch eine verdeckte Steuer zu finanzieren.
Zitat aus Wikipedia unter Punkt Organisation sehr lesenswert:
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
Also die öffentlich-rechtlichen werden die Klageführer sein, wenn der Beitrag nicht fließen will. Beitragsservice nur die vorgeschaltene Verwaltungsstruktur?.
In den vergangenen Jahren wurden mit dem unglaublichen, durch sogenannte Staatsverträge generiertem Finanztopf in der Größenordnung von insgesamt um die 7,55 Milliarden Euro pro Jahr (!) – so das Nachrichtenmagazin die “BLÖD” in einer Meldung in ihrer Onlineausgabe vom Dezember 2012 mitgeteilt, die sogenannten öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Egal, ob man diese Sender genutzt es reichte aus, wenn man ein Radio, Fernsehgerät oder einen Computer oder alles vorgehalten hat. Auch Doppelzahlungen waren nicht ausgeschlossen, so mußten Betriebe für ihre Mitarbeiter mit Radio mitbezahlen, auch wenn diese selbst zu Hause “zahlungspflichtig” waren. Wohnten in der Wohnung noch Mitglieder der Familie mit eigenem Einkommen. So mußten diese ebenfalls für Ihr Radio oder Fernsehgerät und/oder Autoradio bezahlen. Wer sich daran nicht hielt, wurde mit horrenden Nachzahlungen und Ordnungsstrafen belegt. Die GEZ schickte ihrerseits “Kopfjäger” los, welche in oftmals höchst zweifelhafter Manier sich Einlaß in Wohnungen und auf Grundstücke verschafften, um selbst die hohe prozentuale Entlohnung durch Aufdeckung sogenannter “Schwarzseher” zu kassieren. Die GEZ trat in der Folge selbst mit höchst zweifelhaften und weitreichenden Vollstreckungsvollmachten, wie eine staatliche Behörde auf.