20 Mai 2013

Aufstand gegen Bußgeldbescheide: Immer mehr Bürger lehnen Zahlung ab

Dürfen die Behörden der BRD überhaupt Bußgeldbescheide erteilen? Oder sind sie dazu gar nicht berechtigt – nämlich weil es gar keinen Staat namens Bundesrepublik Deutschland (mehr) gibt? Verschicken Ämter also reihenweise unwirksame Bescheide, insbesondere Bußgeldbescheide? Immer mehr Behörden müssen sich mit derartigen Fragen befassen. Erstmals räumte der Leiter einer Bußgeldstelle erhebliche Probleme mit solchen Einwänden ein...


Junge, Junge – in der Haut dieser Beamtin möchte man nicht stecken: »Sehr geehrte Frau B.«, antwortete ein mutmaßlicher Verkehrssünder auf einen Bußgeldbescheid der Polizei Brandenburg: Da der Bescheid »keinerlei Unterschrift« trage, »werte ich das Schreiben nur als Entwurf und ein unverbindliches Vertragsangebot, an dem ich als natürliche Person jedoch nicht interessiert bin und das ich ablehne«. Der Bescheid sei auch nicht – wie angegeben – eine Ausfertigung. Denn darunter verstehe man in Deutschland »eine beglaubigte Abschrift der Urschrift einer Urkunde«, die »zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz)« sei.
Laut Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes solle der Ausfertigungsvermerk »den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen«. Außerdem müsse die Ausfertigung »unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein«. Kriterien, die der Bescheid offenbar nicht erfüllte.

Bürger in der Offensive

Die Bürger gehen in die Offensive. Mit solchen und ähnlichen Begründungen treten immer mehr Bundesbürger Bußgeld– und andere Bescheide der Behörden in die Tonne. Nach immer mehr Berichten über die dreisten Abzock-Methoden der Verkehrsbehörden setzen sich Verkehrsteilnehmer zur Wehr. Und Angriff ist nun mal die beste Verteidigung. Im Wesentlichen gibt es drei Ansatzpunkte:
  1. Vermeintliche oder auch wirkliche Formfehler in den amtlichen Schreiben,
  2. angeblich fehlende Rechtsgrundlagen für die Bußgeldbescheide
  3. sowie die Frage, ob ein Staat namens Bundesrepublik Deutschland überhaupt existiert und demnach hoheitliche Akte vornehmen darf.
Für den Laien ist es dabei schwierig, zwischen juristisch fundierten Argumentationen und bloßer, aus dem Internet zusammen kopiertem »Spam« zu unterscheiden. In meistens mehrseitigen Schreiben führen die Bürger selbst die Behörden in einen Paragrafenwald, in dem sich auch der rechtskundige Sachbearbeiter oder Behördenleiter hoffnungslos verirren dürfte. Die aufgeworfenen Fragen sind mitunter Stoff für habilitierte Staatsrechtler und Verfassungsrichter, und auch die dürften sich im Einzelfall wohl kaum über die Antwort einig sein. Im Internet kursieren zum Teil umfangreiche, zum Teil kurze und knappe Argumentationshilfen zur Zurückweisung behördlicher Schreiben. »Warum Sie keine Bußgelder mehr bezahlen müssen«, ist zum Beispiel eine überschrieben und begründet das unter anderem so:

  1. Weil das Ordnungswidrigkeitengesetz ungültig und nichtig ist!
  2. Weil das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 57 gestrichen worden ist!
  3. Weil durch die Streichung des EinfG zum OWiG das Inkrafttreten des OWiG weggefallen ist – was nicht in Kraft getreten ist, gilt nicht!
  4. Weil durch Streichung des EinfG zum OWiG der räumliche Geltungsbereich des OWiG weggefallen ist – BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!!