13 Januar 2011

Jobcenter kürzt Schwangerer Hartz IV Satz auf Null

Wie das Erwerbslosen Forum Deutschland berichtet, hat das Jobcenter in Braunschweig die Hartz IV Leistungen einer schwangeren Frau für drei Monate um 100 Prozent gekürzt. Nach Angaben der Betroffenen habe sie einen Ein-Euro-Job abgelehnt, weil dieser aufgrund der vorliegenden Schwangerschaft gesundheitlich nicht zumutbar sei. Das Jobcenter vertrat allerdings in dieser Frage eine andere Auffassung und kürzte den Arbeitslosengeld II Regelsatz auf Null. Ferner stellte man klar, dass eine Verkürzung der Sanktionszeit nicht in Infrage komme, weil ein „Öffentliches Interesse“ bestehe.

Die 22jährige Frau, die im vierten Monat schwanger ist, soll nun einmal pro Woche zum Jobcenter fahren, um sich Lebensmittelgutscheine abzuholen. Die Frau habe daraufhin Fahrtkosten beantragt, da der Weg zum Jobcenter 10 km beträgt. Auch die Übernahme der Fahrtkosten lehnte das Jobcenter ab. Die Frau könne ja zu Fuß gehen, wie es hieß. Zudem weigert sich das Jobcenter, die Arztpraxisgebühr zu zahlen, ebenso komme eine Übernahme der Arzneimittelkosten nicht in Frage. Doch damit nicht genug, auch der Mehrbedarf für Schwangere, der im SGB II verankert ist, wird seit dem ersten Januar 2011 nicht mehr gezahlt.

Das Erwerbslosen Forum Deutschland zeigte sich betroffen: „Wir haben schon einige schlimme Sachen im Zusammenhang mit Sanktionen erlebt. Das Verhalten des Jobcenters Braunschweig toppt alles.“ Bei einer Anhörung hätten die Mitarbeiter des Jobcenters selbst erleben können, wie schlecht der gesundheitliche Zustand der Frau ist, sagte ein Sprecher der Initiative. Trotzdem hält man die Sanktion aufrecht. Das Erwerbslosen Forum hat nun der Betroffenen einen Anwalt gestellt. Man gehe davon aus, dass das zuständige Sozialgericht die Sanktion als rechtswidrig erklärt und wieder aufhebt

Quelle: HEILPRAXISNET

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