17 April 2011

Hausverbot für GEZ-Mitarbeiter möglich, Klage auf Unterlassung ebenso

Das Amtsgericht Bremen hat kürzlich entschieden, dass Mieter und Hausbesitzer den Besuch von GEZ-Mitarbeitern untersagen dürfen. Halten sich die Eintreiber nicht an das Hausverbot, kann die zuständige Landesrundfunkanstalt auf Unterlassung verklagt werden. Die GEZ versuchte sich zu rechtfertigen, sie hätte keine Software um ihr Personal über Hausverbote zu informieren. Geholfen hat das aber nicht.

Dem unangemeldeten Besuch von GEZ-Fahndern steht man jetzt nicht mehr ohnmächtig gegenüber. In Bremen gingen die Eigentümer eines Hauses vor Gericht, die sich mit ihrer Fußpflegepraxis und einem Elektrogeschäft schon längere Zeit von den GEZ-Beauftragten gestört fühlten. Obwohl sie den GEZ-Mitarbeitern ein Hausverbot erteilten, tauchten diese bei ihrer Suche nach empfangsbereiten und nicht angemeldeten Geräten immer wieder in der Praxis auf.


Die Personen versuchten sich damit zu entschuldigen, sie wüssten nichts von einem Hausverbot. Das Amtsgericht Bremen lässt diese Ausrede aber nicht gelten. Im Urteil wurde festgehalten, der GEZ stehen grundsätzlich keine hoheitlichen Zwangsrechte zu, die über dem Hausrecht der Eigentümer angesiedelt werden können. Die GEZ argumentierte, ihren Eintreibern müsse es gestattet sein, vor Ort an die Gebührenehrlichkeit der Bürger zu appellieren. Durch die Schwarzseher würden die Gebührenzahler zudem bestraft. Das Gericht verneinte dies und wies auch das Argument zurück, dass der Besuch der Prävention dienen würde. Daraus könne man keine Sonderrechte ableiten. Die GEZ war sich noch nicht mal zu schade vorzubringen, sie würden über keine Software verfügen, um ihre Mitarbeiter über die erteilten Hausverbote zu informieren. Die Reaktion der Justiz erfolgte prompt und klang eher belustigt: "Es liegt im Verantwortungsbereich der Beklagten, durch eine hinreichende innerbetriebliche Organisation durch sie veranlasste Rechtsverletzungen zu verhindern." Die Rechtsverletzungen müssen in jedem Fall unterbunden werden. Wie man die Eintreiber über die Verbote informiert, ist letztlich sekundär.

Wer als Mieter oder Eigentümer schriftlich ein Hausverbot ausspricht, steht jetzt nicht mehr ohne juristische Mittel da. Das Hausverbot ist in jedem Fall wirksam und kann nicht mehr mit Ausflüchten umgangen werden. Voraussetzung ist in jedem Fall die schriftliche Ausfertigung des Hausverbots. Unterlassungsklagen für mündlich ausgesprochene Verbote hingegen sind nicht möglich.

Quelle: GULLI

11 April 2011

„Target2“ als Waffe gegen die europäischen Bürger?

Die Finanzpolitik treibt unsere Bevölkerungen in den Bankrott!

von Andreas Popp

Selbst ehemaligen Hardlinern, wie Prof. Hans Werner Sinn vom Ifo-Institut, flattert offenbar das Hemd in Anbetracht des immer offensichtlicheren Bankrotts der Eurostaaten. Sinns Institut entwickelte den sogenannten „Geschäftsklimaindex“. Dabei werden jeden Monat Unternehmer nach Ihren „Gefühlen“ befragt, wie sie denn die weitere Entwicklung ihres Betriebes einschätzen. Aus den Antworten wird dann der genannte Index errechnet. Tja, mit solch „wichtigen“ Dingen kann man tatsächlich Akademiker beschäftigen. Ach ja, dann gibt’s da auch noch weitere Experten, die im Vorfelde diesen Index prognostizieren, also darüber nachdenken, wie die besagten Unternehmer wohl abstimmen werden. Dieser „erwartete“ Index wird dann mit den „echten“ erfragten Daten verglichen und ins Verhältnis gesetzt. Daher hören wir des Öfteren den Satz: „…besser als erwartet“. Man muss sich einmal vorstellen, dass gebildete Spezialisten sich für ein hohes Salär mit solch einem Unsinn beschäftigen… Der Kabarettist Volker Pispers sagte über diese Wissenschaftler einmal: „Da habe ich intelligentere Lebensformen auf meinem Duschvorhang…“.
In Anbetracht dieser ganzen tyrannischen Entwicklungen sehen Sie mir bitte nach, dass ich mein heutiges Thema so salopp starte. Auch der einfach strukturierte Abgeordnete der EU in Brüssel müsste langsam realisiert haben, dass das Zwangszahlungsmittel „Euro“ auf eine Zerstörung der europäischen Völker hinausläuft. Natürlich gibt man es nicht öffentlich zu, denn wer an der Krippe sitzt, der frisst nun einmal, aber wissen müssten es eigentlich Alle und nicht nur die „Untertanen“.

07 April 2011

Aus GEZ wird Medien-Steuer-Zwang

von Bernd Höcker

Aus der GEZwangsgebühr wird ab 2013 die "Haushaltsabgabe". Dann gibt es kein Entrinnen mehr: Jeder muss für die öffentlich-rechtliche Propaganda zahlen. Der Widerstand gegen die neuen Zwangs-Medien-Steuer war bisher gering. - Die Haushaltsabgabe soll in Analogie zur Berliner Mauer jedes Entkommen, jede Flucht der Deutschen aus der Mediendiktatur verhindern.

Ab Januar 2013 bekommen wir also den sog. "Rundfunkbeitrag", gelegentlich auch "Haushaltsabgabe" genannt, weil sich die Zahlungspflicht auf "Wohnungen" und nicht mehr auf Rundfunkgeräte bezieht. Dieser Rundfunkbeitrag ist also die Verpflichtung, die grenzenlose Gier der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu befriedigen, nur weil man am Leben ist und weil man eine Wohnung hat. Ohne jeglichen Bezug zu einer Leistung. So stellen es sich zumindest unsere "Volksvertreter" vor. Es war vorauszusehen, dass es soweit kommen wird, weil das, was an Gegenwehr in der Bevölkerung bisher zu beobachten war, einfach viel zu schwach daherkam. Ich höre jetzt sogar, dass Leute die neue Haushaltsabgabe verteidigen, weil ja fast jede/r heute, wenn schon kein altartiges Rundfunkgerät, doch mindestens ein neuartiges Rundfunkgerät - sprich Computer oder Handy - besitzt. Es wird schon gar nicht mehr hinterfragt, was so ein Email-Knecht oder Quassel-Knochen mit Thomas Gottschalk zu tun hat!