20 Mai 2013

Aufstand gegen Bußgeldbescheide: Immer mehr Bürger lehnen Zahlung ab

Dürfen die Behörden der BRD überhaupt Bußgeldbescheide erteilen? Oder sind sie dazu gar nicht berechtigt – nämlich weil es gar keinen Staat namens Bundesrepublik Deutschland (mehr) gibt? Verschicken Ämter also reihenweise unwirksame Bescheide, insbesondere Bußgeldbescheide? Immer mehr Behörden müssen sich mit derartigen Fragen befassen. Erstmals räumte der Leiter einer Bußgeldstelle erhebliche Probleme mit solchen Einwänden ein...


Junge, Junge – in der Haut dieser Beamtin möchte man nicht stecken: »Sehr geehrte Frau B.«, antwortete ein mutmaßlicher Verkehrssünder auf einen Bußgeldbescheid der Polizei Brandenburg: Da der Bescheid »keinerlei Unterschrift« trage, »werte ich das Schreiben nur als Entwurf und ein unverbindliches Vertragsangebot, an dem ich als natürliche Person jedoch nicht interessiert bin und das ich ablehne«. Der Bescheid sei auch nicht – wie angegeben – eine Ausfertigung. Denn darunter verstehe man in Deutschland »eine beglaubigte Abschrift der Urschrift einer Urkunde«, die »zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz)« sei.
Laut Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes solle der Ausfertigungsvermerk »den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen«. Außerdem müsse die Ausfertigung »unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein«. Kriterien, die der Bescheid offenbar nicht erfüllte.

Bürger in der Offensive

Die Bürger gehen in die Offensive. Mit solchen und ähnlichen Begründungen treten immer mehr Bundesbürger Bußgeld– und andere Bescheide der Behörden in die Tonne. Nach immer mehr Berichten über die dreisten Abzock-Methoden der Verkehrsbehörden setzen sich Verkehrsteilnehmer zur Wehr. Und Angriff ist nun mal die beste Verteidigung. Im Wesentlichen gibt es drei Ansatzpunkte:
  1. Vermeintliche oder auch wirkliche Formfehler in den amtlichen Schreiben,
  2. angeblich fehlende Rechtsgrundlagen für die Bußgeldbescheide
  3. sowie die Frage, ob ein Staat namens Bundesrepublik Deutschland überhaupt existiert und demnach hoheitliche Akte vornehmen darf.
Für den Laien ist es dabei schwierig, zwischen juristisch fundierten Argumentationen und bloßer, aus dem Internet zusammen kopiertem »Spam« zu unterscheiden. In meistens mehrseitigen Schreiben führen die Bürger selbst die Behörden in einen Paragrafenwald, in dem sich auch der rechtskundige Sachbearbeiter oder Behördenleiter hoffnungslos verirren dürfte. Die aufgeworfenen Fragen sind mitunter Stoff für habilitierte Staatsrechtler und Verfassungsrichter, und auch die dürften sich im Einzelfall wohl kaum über die Antwort einig sein. Im Internet kursieren zum Teil umfangreiche, zum Teil kurze und knappe Argumentationshilfen zur Zurückweisung behördlicher Schreiben. »Warum Sie keine Bußgelder mehr bezahlen müssen«, ist zum Beispiel eine überschrieben und begründet das unter anderem so:

  1. Weil das Ordnungswidrigkeitengesetz ungültig und nichtig ist!
  2. Weil das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz mit dem 2. Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 57 gestrichen worden ist!
  3. Weil durch die Streichung des EinfG zum OWiG das Inkrafttreten des OWiG weggefallen ist – was nicht in Kraft getreten ist, gilt nicht!
  4. Weil durch Streichung des EinfG zum OWiG der räumliche Geltungsbereich des OWiG weggefallen ist – BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147!!



Gerichtsvollzieher müssen umkehren

Tatsächlich räumte beispielsweise Bernhard Steinbach von der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium Kassel ein, im Jahr 2012 seien 100 derartige Beschwerden bzw. Widersprüche bei seiner Behörde eingegangen: Im Zentrum stehe »die Behauptung, das Grundgesetz habe seit der Wiedervereinigung keinen Geltungsbereich mehr«, berichtete die Hessische/Niedersächsische Allgemeine: »Demzufolge sei die BRD kein wirksamer Rechtsstaat. Mit wild aus Gesetzestexten zusammen kopierten Auszügen wird versucht, dies zu untermauern. Einige proklamieren für sich wegen des angeblichen Fehlens eines Staates sogar die Selbstverwaltung.« Ob sich dies als bloße »Masche« abtun lässt, ist allerdings die Frage. Internetseiten wie Der Honigmann haben sich ausführlich mit der Thematik befasst und stellen fest, dass den Behörden das Problem über den Kopf wächst: »Da immer mehr Bürger wegen fehlender Rechtsgrundlagen die Zahlungen rechtsunwirksamer Bußgeldbescheide verweigern, fehlt das fest verplante Geld in den Kassen der Kommunen.«

Sogar mit der Eintreibung von Bußgeldern beauftragte Gerichtsvollzieher müssten unverrichteter Dinge umkehren, »da sie keine rechtsgültigen Unterschriften auf ihren Auftragszetteln vorweisen können«, meint Der Honigmann. In einem bekannt gewordenen Fall in Osthessen sei »eine Gerichtsvollzieherin mit 20 Polizisten und zehn Einsatzfahrzeugen angerückt, um 70,10 € zu kassieren. Aus den genannten Gründen musste sie ohne Beute nach Hause fahren«. Die Kosten der Amtshilfe hätten über 20.000 Euro betragen.

Den Bogen überspannt

Dabei ist der Aufstand gegen die Bußgeldbescheide ein Phänomen, das man immer wieder beobachten kann. Wenn Staat und Behörden versuchen, ihre Einnahmen immer weiter zu verbessern oder zu sichern, gibt es einen Punkt, an dem es kippt. Man denke an das neueste Abzock-Gesetz für das Staatsfernsehen (»Rundfunkbeitrag«). Haben bis dahin die meisten Bürger widerspruchslos ihre GEZ-Gebühren gezahlt, wurden sie erst renitent, nachdem die Rundfunk- und Fernsehgebühren nicht mehr an Geräte, sondern an Haushalte gekoppelt werden sollten (1. Januar 2013). Erst dadurch wurden viele auf die dreiste Abzocke für das Staatsfernsehen aufmerksam und weigerten sich, die Gebühr bzw. Abgabe weiter zu zahlen. Im Volksmund nennt man das »den Bogen überspannen«. Genau dasselbe passiert nun mit den Bußgeldern. Seitdem Länder und Gemeinden Autofahrer immer dreister zur Kasse bitten, setzen die sich verstärkt mit Gegenmaßnahmen zur Wehr und bestreiten die Rechtmäßigkeit der Bescheide sowie der zugrunde liegenden Gesetze.

Im Umgang mit solchen Beschwerden entwickeln die Ämter offenbar ganz eigene Rezepte. »Hilflose Behörden« würden »immer kreativer und schlagen verzweifelt unter die Gürtellinie«, so Der Honigmann. Tatsächlich erklärte Bernhard Steinbach von der Zentralen Bußgeldstelle in Kassel laut HNA, man betrachte derartige Einwender als »bizarre Persönlichkeiten«. Überdies beauftrage man die Führerscheinbehörde, »die charakterliche Eignung des betroffenen Autofahrers zum Führen eines Fahrzeugs zu überprüfen«. Mehreren Autofahrern ist laut HNA auf diese Weise bereits der Führerschein entzogen worden. Ein starkes Stück: Kann jemand, der kritische Fragen stellt, automatisch nicht mehr Auto fahren? Und was ist mit der charakterlichen Eignung mancher Beamter für ihren Job?

 KOPP VERLAG

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