06 April 2012

Die Iden des März

Die Iden des März sind seit der Ermordung von Cäsar eine Metapher für schlechte Nachrichten. Daran scheint sich nichts geändert zu haben, denn mir flatterten Ende März gleich zwei schlechte Nachrichten ins Haus.


Die erste betraf die Anforderung meiner Krankenkasse, ihr ein Bild für die neue Gesundheitskasse zu senden. Nun, ich habe bereits bei den ersten Diskussionen über dieses "ELENA" genannte Gesundheitssystem geschrieben, das aus meiner Sicht nichts mit der Förderung der Gesundheit zu tun hat, sondern Teil eines groß angelegten globalen Überwachungssystems und außerdem aus meiner Sicht auch verfassungswidrig ist. Folglich war es einfach, zu reagieren, indem ich meiner Krankenkasse eine Mail geschickt habe:
Gert Flegelskamp

63071 Offenbach
04.04.2012
ID-Nr.:Y
An die
Krankenkasse xxx
Postfach
Ort

Betr.: Lichtbildbeschaffung für die elektronische "Gesundheitskarte"
Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Schreiben vom 16.03.2012 haben Sie mich aufgefordert, Ihnen ein Lichtbild für die so genannte "elektronische Gesundheitskarte" zuzusenden.
Ich weigere mich, dieser Aufforderung Folge zu leisten, bis die Verfassungswidrigkeit des Systems "ELENA" durch das BVerfG festgestellt wurde.
§203 StGB erklärt u. a. einige medizinische Berufsgruppen zu Geheimnisträgern, deren Verschwiegenheitspflicht auch ausdrücklich vom BVerfG entsprechend Art. 1 und 2 des GG zum Verfassungsrang erhoben wurde.
Die elektronische Gesundheitskarte, oder genauer das System "ELENA" hebeln dieses Grundrecht durch die angewendeten Speicherverfahren aus.
Aus meiner Sicht hätte die "Krankenkasse xxx" mich darauf aufmerksam machen bzw.darüber aufklären müssen, dass ich mit der Zusendung eines Lichtbildes für die neue "Gesundheitskarte" gleichzeitig Ärzte und weitere Berufsgruppen von ihrer Schweigepflicht entbinde, weil ich ihnen damit ausdrücklich gestatte, alle medizinischen Befunde auf der Karte zu speichern, die, wenn ich sie arglos bei einer anderen Stelle verwende, in Gänze ausgelesen werden können. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis andere Stellen, bspw. Unternehmen vor Einstellungen, vom Bewerber die Vorlage der "Gesundheitskarte" verpflichtend anfordern und damit problemlos Informationen auslesen können, die dem informationellen Schutz gemäß Art. 2 GG unterliegen.
Ich fordere Sie deshalb nachdrücklich auf, mir im Falle der Zusendung einer neuen Identitätskarte (für den Nachweis beim Arzt etc., dass ich und wo versichert bin), keine Karte zu verwenden, die eine Speicherung von Befunden des jeweils behandelnden Arztes zulässt.
Gert Flegelskamp
Die Antwort kam umgehend:



Guten Tag Herr Flegelskamp,
gern beantworten wir Ihre Nachfragen zum Thema Elektronische Gesundheitskarte (eGK) und geben Ihnen noch weitere Informationen dazu:
Gesetzliche Grundlage
Als gesetzliche Krankenkasse sind wir gesetzlich verpflichtet, die eGK einzuführen und unsere Versicherten mit der neuen Karte zu versorgen. Dieses geschieht auf Basis des Paragraphen § 291a SGB V und der Vorgaben aus dem GKV-Finanzierungsgesetz (GKVFinG) vom 01.01.2011. Elektronische Gesundheitskarten für Versicherte über 15 Jahre sind mit einem Lichtbild versehen, eine Befreiung kann unter bestimmten gesundheitlichen oder religiösen Gründen erfolgen. Wenn Ihnen die Mitwirkung bei der Erstellung des Lichtbildes nicht möglich ist, bitten wir um Ihre schriftlichen Angaben, warum das so ist. Sie könnten dann eine eGK ohne Lichtbild erhalten.
Wie in den Anforderungen aufgeführt, bitten wir um ein schwarz/weiß oder farbiges Bild. Die genannten Vorgaben dienen der Orientierung und lehnen sich an das Passgesetz an.
Speicherung des Lichtbildes.
Die Speicherung der Bilder erfolgt in unserem Hause in einer d3 Lichtbilddatenbank als JPEG. Es wird lediglich die Bilddatei gespeichert. Biometrische Daten werden nicht archiviert. Aufgrund der Erfahrung, dass jeder Versicherte durchschnittlich alle 3 Jahre eine neue eGK benötigt und wir nicht bei jeder Nachversorgung ein neues Lichtbild einholen möchten, werden die Bilder 9 Jahre lang archiviert. Auch um Ihnen schnell eine neue eGK ausstellen zu können, z. B. wenn Sie Ihre Karte verloren haben. Nach 9 Jahren bzw. bei Ende des Versicherungsverhältnisses wird das Bild aus unserem Archiv gelöscht.
Identitätsprüfung
Eine Identitätsprüfung ist seitens des Gesetzgebers nicht vorgeschrieben und kann somit aus der gebotenen Wirtschaftlichkeit bei der Lichtbildbeschaffung nicht umgesetzt werden. Durch die persönliche Zustellung der eGK und der unverzüglich aufzubringenden Unterschrift auf der Rückseite der Karte, mit der der Versicherte die Richtigkeit des Lichtbildes bestätigt, wird die Forderung nach zweifelsfreier Ausweisung als rechtmäßiger Inhaber gewährleistet.
Datenspeicherung auf der eGK Die von uns erstellten Karten enthalten aktuell die Stammdaten gem. § 291 Abs.2 SGB V, das sind:
  • Krankenkasse, Krankenkassennummer,
  • Familienname, Vorname des Versicherten
  • Geburtsdatum
  • Geburtsort
  • Anschrift
  • lebenslange Krankenversicherungsnummer
  • Versicherungsstatus
  • Zuzahlungsstatus (z. Zt. jedoch nicht aktiv)
  • Beginn des Versicherungsschutzes
  • bei befristeter Gültigkeit der Karte das Ablaufdatum
In Zukunft können Anwendungen wie die Aktualisierung der Versichertendaten, die Speicherung von Notfalldaten, den Datenaustausch zwischen Ärzten oder die Arzneimitteltherapiesicherheit durch die Karten unterstützt werden. Die Speicherung dieser Daten kann nur erfolgen, wenn Sie dem zustimmen. Sie bleiben "Herr Ihrer Daten".
Sollten wir Ihnen keine eGK zusenden können, müsste Ihr Versicherungsnachweis zukünftig per Einzelnachweis pro Behandlung in Papierform erfolgen. Diesen müssten Sie vor jedem Arztbesuch bei uns anfordern.
Wir bitten Sie, Ihre Meinung nochmals zu überdenken. Jedoch sollten Sie beachten, dass die alte Krankenversicherungskarte den Nachweis der Krankenversicherung in Kürze verlieren wird.
Wenn Sie noch weitere Fragen zu der eGK haben, melden Sie sich bitte. Gerne sind wir für Sie da.
Viele Grüße und ein frohes Osterfest
Was sollte ich machen? ich habe geantwortet:
Guten Tag,
zunächst ein Hinweis, mein Schreiben war keine Nachfrage, sondern eine Feststellung.
Ihre Einlassung überzeugt mich nicht. Zwar verpflichtet Sie der Gesetzgeber aus den von Ihnen genannten gesetzlichen Grundlagen, aber Sie haben die Möglichkeit, dem zu widersprechen und Klage zu erheben.
Dass ich "Herr meiner Daten" bleibe, können Sie unmöglich ernst meinen. Ich habe bei keinem Arztbesuch und bei keinem Besuch sonstiger im medizinischen Bereich tätigen und zur Verschwiegenheit verpflichteten Gruppierungen die Möglichkeit der Kontrolle und werde sicherlich auch kein eigenes Lesegerät bekommen, um zu kontrollieren, dass mit meinen Daten kein Missbrauch betrieben wurde. Auch Ihnen dürfte bekannt sein, dass unsere "Götter in Weiß" nicht alle über jeden Zweifel erhaben sind, wie aus etlichen Pressemeldungen der letzten Jahre auch hervorgegangen ist. Und der Handel mit Gesundheitsdaten verspricht, eine ertragreiche Nebenerwerbsquelle zu werden.
Aus meiner Sicht ist das im StGB niedergelegte Recht dem der Sozialgesetzbücher und dem GKVFinG übergeordnet und somit ist für mich der § 213 auch für Sie bindend. Mit der eGK wird, mangels ausführlicher Hinweise durch die Krankenkassen, allen vertrauensseligen Patienten die Unterhöhlung der ärztlichen Verschwiegenheitspflicht im wahrsten Sinne des Wortes untergejubelt.
Sie werden von mir kein Lichtbild bekommen und ich bin überzeugt, dass es eine KK geben wird, die rechtliche Schritte gegen dieses System einleiten wird. Danach werde ich suchen und dann wechseln. Solange nehme ich die von Ihnen aufgeführten Erschwernisse in Kauf. Da ich aber bereits bei der Veröffentlichung über ELENA dagegen in Form von Beiträgen auf meiner Webseite opponiert habe, werde ich auch jetzt den Schriftverkehr mit Ihnen auf meiner Webseite dokumentieren und jedermann zugänglich machen.
Mit freundlichen Grüßen
Gert Flegelskamp
Die zweite Nachricht fand ich erheblich unangenehmer, weil mir nichts einfällt, wie ich mich dagegen wehren könnte und auch befürchte, dass die Zahl derer, die diese Nachricht als negativ empfinden, ausgesprochen gering ist.
Es war ein Brief der GEZ, die nunmehr jeden Haushalt verpflichtet, ab Januar 2013 den monatlichen Preis 17,98 € zu zahlen, losgelöst von der Frage, ob ein Haushalt ein Rundfunk- oder ein Fernsehgerät besitzt. Ein Computer reicht aus. Für mich ist diese Nachricht fatal, denn seit ich vor Jahren meinen Fernseher entsorgt habe, musste ich nur noch die Rundfunkgebühren zahlen, also im Quartal etwa den Betrag, den ich ab Januar 2013 monatlich zahlen soll.
Zwar ist die GEZ eine äußerst unbeliebte Einrichtung, dennoch dürfte für manchen Haushalt diese Nachricht positiv empfunden worden sein, weil damit zum Haushalt auch die zum Haushalt gehörigen Kraftfahrzeuge gehören und auch Zweitgeräte nicht mehr gesondert erfasst werden.
Ich sehe das anders. Der Bürger wird scheibchenweise entmündigt. Hier die neue Gebührenordnung der GEZ, dort die nun endgültig eingeführte eGK, die zu erwartenden Verträge ESM und ACTA. die Ausweitung der Befugnisse der von keiner Form der Demokratie beleckten EU mit dem VSKS, um nur einige zu nennen. Wir schauen tatenlos zu, wie wir immer weiter zu bloßen Marionetten umfunktioniert werden, denen eine selbstbestimmte Handlung nicht mehr möglich ist. Eigentlich wissen wir, dass verfassungswidriges Verhalten der Politiker inzwischen schon fast zur Regel geworden ist, aber wir tun nichts. Das ganze Theater um die Rettungsschirme, die Handlungen der EZB und zahlreiche andere Maßnahmen der Politik werden weder vom Grundgesetz noch vom Lissabonvertrag (nachzulesen ab Art. 123 AEUV (Titel VIII)) gedeckt. Im ESM und im VSKS wird auf Aussagen des Lissabonvertrages verwiesen, die dort noch gar nicht vorhanden sind (Abs. 3 Art. 136 AEUV und Protokoll 14).
Wir werden in zunehmendem Maße versklavt und nur ein relativ geringer Anteil der Bevölkerung kann sich zu den "glücklichen Sklaven" zählen. Wie lange lassen wir uns das noch gefallen?

Quelle: GERT FLEGELSKAMP

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