11 April 2014

ARD/ZDF-Propaganda: Gebt uns Gedankenfreiheit!

von Gerhard Wisnewski

Die öffentlich-rechtswidrigen Anstalten und ihre Handlanger befinden sich in der Defensive und überschlagen sich mit immer neuen Zugeständnissen an ihre Kritiker. Erst bieten sie eine lächerliche »Gebührensenkung« von 48 Cent im Monat an. Dann retuschiert das Bundesverfassungsgericht an den politischen Gremien der rechtswidrigen Anstalten herum (weniger Politiker). Kürzlich forderte Unionsmann Volker Kauder gar den vollständigen Rückzug der Politiker aus den Gremien. Wir dagegen besinnen uns auf ein unveräußerliches Menschenrecht und fordern: Gebt uns Gedankenfreiheit!

 48 Cent weniger? Also statt 17,98 Euro im Monat nur noch eine Rundfunkabgabe in Höhe von 17,50 Euro? Sehr großzügig von den öffentlich-rechtswidrigen Anstalten. Beziehungsweise von den Ministerpräsidenten der Länder, die das Mitte März 2014 beschlossen haben. Dabei kann öffentlich-rechtliches Fernsehen noch viel billiger werden – indem man nämlich gar nichts mehr zahlt. Dafür sind weitere und äußerst triftige Gründe aufgetaucht. So setzen die öffentlich-rechtswidrigen Anstalten ihre Kriegspropaganda gegen Russland fort. Mit ihrem fortgesetzten Friedensverrat halten ARD und ZDF permanent ein Streichholz an die Lunte und sind damit noch gefährlicher als Zigaretten: Sie gefährden Ihre Gesundheit, die Ihrer Familie und die Ihres Volkes.
 Diese Erkenntnis kommt nun zunehmend auch in den Mainstreammedien an – jedenfalls bei denen, die noch nicht ausschließlich bei der NATO denken lassen. Der gängige »Echtzeitjournalismus« setze in der Krim-Krise »auf die Semantik der Eskalation und wird dadurch selbst zur Waffe«. Dieser schonungslose Satz stammt nicht etwa von Kopp Online, sondern vom Herausgeber der FAZ, Frank Schirrmacher. Der ging jüngst mit US-U-Boot Claus Kleber, getarnt als ZDF-Nachrichtenmoderator, hart ins Gericht. Kleber, der im Kuratorium der US-»Freundschaftsorganisation« Atlantik-Brücke sitzt, hatte am 26. März 2014 Siemens-Chef Joe Kaeser verhört – wegen seines Besuchs bei dem russischen Präsidenten Wladimir Putin: »Was haben Sie sich bei Ihrem Freundschaftsbesuch gedacht?«, wurde Kaeser dabei beispielsweise gefragt. Oder: »Sie reden hier von einer Wertegemeinschaft?« Oder in Bezug auf den russischen Eisenbahnchef: »Und Sie haben mit dem geredet!« In toto bestreitet der Großinquisitor die Reisefreiheit für Manager.

ARD/ZDF: Wetten, dass es noch tiefer geht?

Geht's noch? In diesem Zusammenhang eine Preisfrage: Kann man einen freien Menschen zwingen, bestimmte Informationen zu kaufen? Natürlich nicht, werden Sie sagen. Natürlich doch, werden Ihnen Politiker und Senderbosse antworten: Guckt doch mal, wie Ihr schön brav jeden Monat 17,98 Euro (über 200 Euro pro Jahr) abdrückt, damit Markus Lanz einen Kandidaten mit dem Allerwertesten über den Boden rutschen lassen kann und Euch Großinquisitor Claus Kleber mit seiner Propaganda zutextet.
Dabei kann man durchaus Nein zu all dem sagen. Und um diese Antwort zu geben, braucht auch niemand den Grundrechte-TÜV des Bundesverfassungsgerichts, das uns ständig erklärt, welche Grundrechte wir nun haben dürfen und welche nicht. Denn dieses Menschenrecht ist selbsterklärend und versteht sich von selbst: Niemand kann einen freien Menschen zwingen, bestimmte Informationen zu kaufen. Und wenn doch, dann kann dieser Mensch nicht frei sein.


Die Gedanken sind frei...

So weit, so klar. Worüber niemand spricht: Es gibt sogar ein spezifisches Menschenrecht, das in diesem Fall »greift«, und das ist das Menschenrecht auf Gedankenfreiheit. Ganz offensichtlich berühren Zwangsabos wie das der öffentlich-rechtlichen Anstalten das Recht auf Gedankenfreiheit, das in Deutschland ein wenig in Vergessenheit geraten ist. Im Grundgesetz zum Beispiel sucht man es vergeblich.

Dabei hat es in Deutschland eine lange Tradition, zum Beispiel in Hoffmann von Fallerslebens Version des alten Volksliedes Die Gedanken sind frei. Die Freiheit der Gedanken war für Herrscher jeglicher Couleur seit jeher eine ständige Herausforderung. Denn egal, ob man die Menschen einsperrt, versklavt oder foltert: Denken können sie ja immer noch, was sie wollen.
 Aber kann das den Machthabern nicht egal sein, solange die Menschen nur tun, was man von ihnen verlangt? Eben nicht, denn aus Gedanken können schließlich irgendwann Taten werden. Zum bevorzugten Mittel dagegen wurde daher die Propaganda erfunden, nämlich dem Menschen ständig einzuflößen, was er denken soll. Die Kontrolle wird dabei durch den »Input« erreicht: durch ständige Überflutung mit bestimmten Gedanken. Sogar wenn man glaubt, sich vor der »Glotze« zu entspannen, wird man in Bild und Ton mit bestimmten Inhalten gefüllt.
 Egal, ob Tatort, Morgenmagazin oder Nachrichtensendung: Die Programme der öffentlich-rechtlichen sind konsequent politisch korrekt durchgestylt. Und nicht nur sie, sondern auch die Programme der Privaten, nur werden wir nicht gezwungen, diese zu bezahlen. Um festzustellen, was die Untertanen tun oder denken, braucht die Obrigkeit nicht einmal George Orwells »Televisor«, der in jede Wohnung späht. Es genügen ein Fernsehprogramm und die neuesten Quoten, um festzustellen, wie viele Millionen Menschen was gemacht und gedacht haben. Und selbst wenn man sich dem TV- und Radioterror entzieht, kann man drauf wetten, dass Freunde und Kollegen sauber ideologisch »eingestellt« sind – und einen in die neuesten Erkenntnisse der Political Correctness einweihen.

Die innere Versklavung

Wer da glaubt, noch eigenständig denken zu können, übersieht bisweilen, dass er das vermehrt nur noch in dem vorgegebenen Rahmen kann. Das aber widerspricht dem Menschenrecht auf Gedankenfreiheit genauso wie Gefängnis, Folter oder Versklavung. Ja, eigentlich widerspricht es dem Menschenrecht noch mehr. Denn Propaganda ist tatsächlich in der Lage, unser Innerstes zu versklaven. Natürlich gehört auch der ganze NSA-Skandal hierher, denn vertrauliche Äußerungen an Telefonen sind selbstredend auch Gedanken. Der Fall zeigt, wie größenwahnsinnige Großmächte jedes Menschenrecht mit Füßen treten, wenn ihnen das als nützlich erscheint. Dabei haben sie diese Menschenrechte einst selbst abgesegnet (siehe unten).
 Nun waren wir dabei, festzustellen, dass sich das Menschenrecht auf Gedankenfreiheit nicht in unserer Verfassung findet. Erstaunlich. Oder gerade nicht? Spricht das nicht wieder für den deutschen Obrigkeitsstaat? Vielleicht. Aber trotzdem gilt Gedankenfreiheit auch hierzulande. Denn natürlich ist die Gedankenfreiheit die Voraussetzung für die Meinungsfreiheit (Artikel 5 Grundgesetz). Ohne Gedankenfreiheit verlöre die Meinungsfreiheit jeden Sinn, denn eine Meinung besteht nun mal aus Gedanken. Ebenso verliert der Begriff der freien Wahlen ohne Gedanken- und Meinungsfreiheit jeden Sinn. Woraus sich ergibt, dass wir hierzulande auch keine freien Wahlen haben. Denn freie Wahlen kann es nur bei geistiger Freiheit geben.

Sofortiger Boykott der Zwangsgebühr

Das Recht auf Gedankenfreiheit wurde aber auch in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte von 1948 festgehalten. Laut Artikel 18 hat jeder das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Und um dieses Recht zu verteidigen, brauchen wir ebenfalls kein Verfassungsgericht. Zwar ist die Erklärung der Menschenrechte nur eine Resolution und kein völkerrechtlicher Vertrag; trotzdem bekennt sich auch die Bundesregierung bei jeder Gelegenheit dazu. Wir können uns also direkt darauf berufen. Es gibt aber auch direkt durch die Bundesrepublik ratifizierte Verträge wie die Europäische Menschenrechtskonvention. Dort heißt es: »Jede Person hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religi­onsfreiheit« (Artikel 9). Mit einer Zwangsgebühr für die eigene Gehirnwäsche wird die Würde des Menschen dagegen mit Füßen getreten.

Daran sieht man erst, wie absurd das eigentlich ist und welches Schlaglicht dies auf unseren Staat wirft. Von außen muss er aussehen wie einst die finsterste Sowjetunion – nur wesentlich perfider. Denn wer die Menschen psychisch steuert, braucht sie nicht mehr physisch zu steuern – sprich: durch offene Repression. Dagegen gibt es nur ein Mittel, nämlich die alte Schillersche Forderung: »Gebt uns Gedankenfreiheit!« Und wenn das nichts hilft, dann ist dies eben ein Fall für berechtigten zivilen Ungehorsam, um diesen in mehrfacher Hinsicht rechtswidrigen Zustand abzustellen. Sprich: Einen sofortigen Boykott der Zwangsgebühr.

Quelle: KOPP VERLAG

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