31 März 2012

Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer – Piratenpartei fordert Veröffentlichung von Gesetzesentwurf

Auf der Tagesordnung der heutigen Plenarsitzung des Bundestags wurde der Tagesordnungspunkt 33 mit den Unterpunkten a) “Gesetz zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen” und b) “Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Art. 93)” gestrichen. Der Gesetzentwurf wurde von allen Fraktionen mit Ausnahme der LINKEN eingebracht. Die Piratenpartei zeigt sich entsetzt darüber, dass ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf diese Weise bekannt wird und fordert die sofortige Veröffentlichung des Inhaltes.
»Es ist höchst bedenklich, dass es ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes auf die Tagesordnung des Bundestags schafft, ohne dass er zuvor öffentlich einsehbar war, geschweige denn, dass er öffentlich diskutiert wurde«, erklärt Sebastian Nerz, Vorsitzender der Piratenpartei Deutschland, und fügt hinzu: »Am Grundgesetz schraubt man nicht im Hinterzimmer, auch nicht mit allen großen Fraktionen gemeinsam!«
Kürzlich wurde außerdem vom Präsidenten und Vize-Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts eine Gebühr vorgeschlagen, die dem Bürger das Einreichen einer Klage erschweren soll.
Nerz betont: »Angesichts dieser Diskussion brauchen wir jetzt schnellstens echte Transparenz bezüglich der Frage, welche Änderungen am Artikel 93 tatsächlich geplant sind. Es reicht nicht aus, das Schlagwort »Transparenz« werbewirksam zu strapazieren, diese Transparenz dann aber in der alltäglichen Arbeitsweise nicht umzusetzen. Der Entwurf muss umgehend veröffentlicht werden!« 

Quelle: PIRATENPARTEI

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