„Wir haben nicht die Verfassung
Deutschlands oder West-Deutschlands zu machen, wir haben keinen Staat zu
errichten“. Das waren die Worte von Carlo Schmidt, dem Vorsitzenden des
Parlamentarischen Rates vor der Niederschrift des Grundgesetzes.
Wie das? Sind wir nach dem Ende des 2.
Weltkrieges nicht alle davon überzeugt worden, dass die Bundesrepublik
Deutschland unser neuer Staat ist? Was hat denn die Aussage: “Wir haben
keinen Staat zu errichten“ zu bedeuten, und was stellt die
Bundesrepublik Deutschland dar, wenn sie kein Staat ist? Die Antwort auf
diese Fragen scheint im Grunde einfach. Es wurde kein Staat errichtet,
weil der eigentliche Staat der Deutschen noch existiert hat, und dies
auch heute noch so ist. Es mag den ein oder anderen schockieren, aber es
ändert nichts daran, dass das Deutsche Reich nach wie vor existiert,
dies wurde zuletzt vom sogenannten Bundesverfassungsgericht 1973
bestätigt. Es hieß damals: Es wird daran festgehalten, mit der
Kapitulation der deutschen Wehrmacht ist das Deutsche Reich nicht
untergegangen. Das Deutsche Reich besteht fort, es ist allerdings
mangels staatlicher Stellen handlungsunfähig. Ganz wichtig die
Bemerkung: Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht Rechtsnachfolgerin
des Deutschen Reichs. Das muss man erst verdauen.
Da kommen manchen Mitmenschen Gedanken
wie Hitler, Krieg, Drittes Reich, Judenverfolgung und andere Gräueltaten
der Machthaber des Dritten Reichs in den Kopf, ein Effekt, den man den
Nachkriegsgenerationen anerzogen hat. Zugegeben, das Dritte Reich war
die dunkelste Zeit in der deutschen Geschichte, und diese Zeit sollte
uns allen eine Warnung sein. Da gab es aber noch die Zeit vor dem
Dritten Reich, das war die Weimarer Republik, die von 1918 bis 1933
Bestand hatte. Die Weimarer Republik war eine demokratischverfasste,
parlamentarische Republik und ist unser aller Heimatstaat.
Fast alle Gesetze und Verordnungen des
Dritten Reichs, also Hitlers Deutschland, wurden durch die Alliierten
liquidiert und verboten. Folglich hat ein Bekenntnis zu seinem
eigentlichen Heimatstaat, dem Deutschen Reich, nichts mit dem Dritten
Reich zu tun, auch wenn es Leute gibt, die einen „Reichsdeutschen“ gern
in die „braune Ecke“ schieben. Diese Leute sollten sich bewusst machen,
dass sie selbst Bürger des Deutschen Reichs sind, ob ihnen das passt
oder nicht.
Aber was ist denn nun die Bundesrepublik
Deutschland? Die Antwort darauf findet man im Grundgesetz Artikel 133:
“Der Bund tritt in die Rechte und Pflichten der Verwaltung des
Vereinigten Wirtschaftsgebietes ein”. Da steht es klar und deutlich, die
Bundesrepublik ist eine Verwaltung eines Wirtschaftsgebietes.
Eigentlich sollte es heißen, der Bund tritt in die Rechte und Pflichten
des deutschen Volkes ein, auch das wäre klar und deutlich. Manche
Zeitgenossen bestreiten aufgrund der vorgenannten Tatsachen sogar die
Existenz der Bundesrepublik Deutschland, was natürlich unsinnig ist. Die
Bundesrepublik ist eine real existierende Verwaltung mit staatlichen
Strukturen, aber sie ist kein Staat, wir erinnern uns an die Worte von
Carlo Schmidt: “Wir haben keinen Staat zu errichten“. Natürlich nicht,
wie sollte das auch gehen auf einem Staatsgebiet, wo schon ein Staat
existiert?
Die Bezeichnung Staat setzt drei Dinge
voraus: 1.ein Staatsgebiet, 2. ein Staatsvolk und 3. eine Staatsmacht.
Die Bundesrepublik Deutschland erfüllt keine dieser Forderungen. Die
Bundesrepublik besitzt kein Staatsgebiet, weil das Deutsche Reich nach
wie vor Bestand hat.
Ebenso wenig hat die Bundesrepublik
Deutschland kein Staatsvolk, weil wir alle Bürger des noch existierenden
Deutschen Reichs sind. Als Verwaltung verfügt die Bundesrepublik auch
nicht über eine Staatsmacht und somit über keines der geforderten drei
Elemente.
Aber es werden doch Gesetze gemacht,
auch durchgesetzt, und Gerichte gibt es ebenso. Stimmt alles, aber wenn
wir das Wort Gesetz durch das Wort AGB (allgemeine Geschäfts-
Bedingung) ersetzen, wird es klarer. Wer es nicht glauben kann oder
will, sollte sich einmal die Mühe machen und sich die
Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik Deutschland bescheinigen lassen,
die gibt es nämlich nicht. Wir alle kennen die Staatsangehörigkeit aus
unseren Personalausweisen und Pässen, hier steht das nichtssagende Wort
„DEUTSCH“ unter dem Aufdruck Staatsangehörigkeit. Eigentlich sollte hier
der Staat eingetragen sein, dem wir alle angehören, so wie es in
anderen Ländern auch der Fall ist. Die Bezeichnung „DEUTSCH“ ist
bestenfalls unsere Nationalität, nicht aber die Bezeichnung unseres
Staates. In der Weimarer Republik war immer der Name des Staates
eingetragen, dem man angehörte, wie z.B. Preußen, Bayern, Sachsen usw.
und zusätzlich Deutsches Reich. Die Eindeutschung, wie wir sie heute
kennen, stammt aus dem Jahr 1934(!), richtig, das
Staatsangehörigkeitsrecht ist NS-Recht, was doch eigentlich verboten
ist.
Wir alle besitzen einen Personalausweis,
wieso eigentlich Personalausweis? Personenausweis wäre die richtige
Bezeichnung, es sei denn, wir sind Personal, genau so ist es. Wir haben
festgestellt, dass die Bundesrepublik kein Staat ist und die Gesetze
eigentlich AGBs sind. Die Schlussfolgerung kann also nur sein: Die
Bundesrepublik Deutschland agiert nach Handelsrecht und nicht nach
Staats- und Völkerrecht. Mit der Beantragung des Personalausweises
erklären wir unser Einverständnis, uns dem Handelsrecht der
Bundesrepublik Deutschland und gleichzeitig der Gerichtsbarkeit
unterzuordnen, daher Personalausweis.
Welche Konsequenzen hat das alles, und
wie lange will man dieses Lügengebäude noch aufrecht erhalten, nur um
der Macht Willen das eigene Volk zu verraten? Die Konsequenz ist z.B.,
dass jeder, der keinen deutschen Ausweis besitzt, nicht den deutschen
Gerichten unterworfen ist, vorausgesetzt, derjenige kennt das deutsche
Rechtssystem. Deutsche Gerichte sind nur dann zuständig, wenn eine Art
Handelsvertrag zwischen den Kontrahenten vorliegt. Wen wundert es da
noch, dass ausländische Straftäter oft nicht verurteilt werden. Auch für
Personen, die sich in die Selbstverwaltung begeben haben, unterliegen
der Zuständigkeit der Gerichte. Es gibt in der Bundesrepublik
Deutschland keine Staatsgerichte, der§15 GVG, wo dies festgelegt war,
fiel inzwischen weg. Demnach sind alle Gerichte Schiedsgerichte oder
Sondergerichte, denen man sich nur freiwillig unterwerfen kann, ähnlich
einem Fußballspiel, wo sich die Spieler für die Dauer des Spiels dem
Schiedsrichter unterwerfen.
Fortsetzung folgt
Quelle: BÜRGERSTIMME
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