Hoffnung für jeden Krebspatienten. Krebs von einer völlig anderen Sichtweise.
Lothar Hirneise spricht am 21.06.2009 in Freiburg über neue Wege in
der Krebstherapie.
07 Dezember 2013
27 September 2013
Kritische Aufklärung: Organspender während der Organentnahme noch lebendig!
von Maria Lourdes
Im offenen Brief fordert der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“, „der Bevölkerung verständlich” zu erklären, dass „ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist“.
Für kaum ein anderes bioethisches Thema wird von verschiedenen Stellen so massiv Werbung betrieben wie für die Organspende.
Mit oft fragwürdigen Methoden wird für die Bereitschaft zur Zustimmung einer Organentnahme nach dem sogenannten Hirntod geworben.
Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende - Dieser Offene Brief soll informieren, nicht missionieren.
Danke für Euer Verständnis!
Im offenen Brief fordert der Verein „Kritische Aufklärung über Organtranplantation“, „der Bevölkerung verständlich” zu erklären, dass „ein Organspender während der Organentnahme noch lebendig ist“.
Für kaum ein anderes bioethisches Thema wird von verschiedenen Stellen so massiv Werbung betrieben wie für die Organspende.
Mit oft fragwürdigen Methoden wird für die Bereitschaft zur Zustimmung einer Organentnahme nach dem sogenannten Hirntod geworben.
Offener Brief über die dunkle Seite der Organspende - Dieser Offene Brief soll informieren, nicht missionieren.
Danke für Euer Verständnis!
“Seitdem ich selber hirntote Patienten
versorgt habe, glaube ich weder an den Hirntod noch an seine Definition.
Ich glaube meinen Augen, meinen Händen und meinem Gespür.” Von Andrea von Wilmowsky veröffentlicht bei kath.net
Zurzeit ist ein Thema mal wieder in aller Munde: Die Organspende.
Krankenkassen schicken uns Aufklärungsmaterial und Ausweise zu, die Schulen werben darum und Prominente aller Couleur machen in mehr oder weniger witzigen Werbespots auf dieses Thema aufmerksam.
Krankenkassen schicken uns Aufklärungsmaterial und Ausweise zu, die Schulen werben darum und Prominente aller Couleur machen in mehr oder weniger witzigen Werbespots auf dieses Thema aufmerksam.
Was ist los und was ist dran an diesem Hype?
Zunächst einmal hängt er mit dem neuen Organspendegesetz zusammen, das im vergangenen Herbst in Kraft getreten ist.
Von der Politik unseres Landes gewollt, sollen sich die Menschen mit
der Organspende auseinandersetzen und dazu Stellung beziehen. Eine
Pflicht zur Entscheidung oder zum Ausfüllen des Ausweises besteht nicht.
Aber warum ist das Thema gerade jetzt so brisant?
Weil mit dieser Werbeaktion unsere
Spendenbereitschaft wieder gesteigert werden soll. Die hatte durch die
Klinikskandale der letzten Zeit erheblich gelitten. Man lässt
sich das auch einiges kosten: Viele schöne bunte Broschüren und witzige
Fernsehspots sollen Lust darauf machen, seine Organe einem anderen
Menschen zur Verfügung zu stellen. Ja, man bekommt schon fast ein
schlechtes Gewissen, wenn man sie nach seinem Tode für sich behalten
will!
Nach seinem Tode… Damit geht es auch schon los.
Ihr seid nämlich noch gar nicht tot, wenn die Organe entnommen werden.
Wusstet Ihr das? Ihr seid zu Tode definiert und das ist ein
Riesenunterschied.
Und damit sind wir beim Hauptthema dieses offenen Briefes. Bis
heute fehlt eine Aufklärungskampagne, die diesen Namen wirklich
verdient. Sie müsste frei von jeglicher Beeinflussung über Pro und
Kontra, Chancen wie Risiken aufklären und genau das passiert nicht. Sie
informiert extrem einseitig. Es wird nur über die Menschen auf der
Warteliste gesprochen. Wer aber denkt an die Spender? Sie müssen
immerhin erst einmal sterben, um ihre Organe überhaupt spenden zu
können! Um sie geht es mir hier vor allen Dingen. Und zum
Spender können alle werden, die einen Organspendeausweis ausgefüllt
haben. Bevor Ihr das also tut, ist es wichtig, dass Ihr die GANZE
Wahrheit zum Thema kennt und nicht nur einen Ausschnitt. Nur so könnt
Ihr für Euch und Eure Lieben eine sichere Entscheidung treffen. Dieser
offene Brief, den Ihr gerne weiterverbreiten könnt, gibt Euch alle
fehlenden Informationen und nicht nur das- ich verspreche Euch
Überraschungen!
Damit Ihr wisst, mit wem Ihr es zu tun habt,
kurz etwas zu mir: Ich habe eine enge Verbindung zu den Themen Hirntod
und Organspende, weil ich sehr lange in der Intensivmedizin gearbeitet
habe. In dieser Welt zwischen Leben und Tod, Mensch und Maschine habe
ich vieles gesehen, auch sogenannte „Hirntote“. Später war ich
in der Transplantationschirurgie tätig und weiß daher auch, was manche
Menschen mit ihrem neuen Organ erleben und welche Phänomene es bei der
Organentnahme geben kann. Der Hirntod zieht sich wie ein roter Faden
durch mein ganzes Leben. Und der ist leider auch das zentrale Thema bei
der Transplantation von Organen, denn ohne ihn würde es die
Transplantationsmedizin überhaupt nicht geben.
23 September 2013
Die Verleugnung der eigenen Realität ..

geschrieben von Steven Black:
Die schmerzliche Erfahrung für unser frühkindliches Ich, daß unsere Eltern nicht fühlen konnten, was wir fühlten, zum exakten Moment als wir es fühlten, bewirkt die – wie schon des Öfteren beschrieben, Abspaltung vom Emotionalkörper und eine sukzessive Abwanderung in den Mentalkörper. Aber der wirklich viel wichtigere, Psycho-soziale Zusammenhang, ergibt sich aus der Konsequenz, daß wir erkennen mussten das die emotionale Realität unserer Eltern NICHT mit der unseren übereinstimmt. Jeder Missklang, in diesen frühkindlichen Phasen, entstehend durch die vorgespiegelte Tatsache, daß die Herzen unserer Eltern leider nicht durchlässig genug sind, um unser SELBST nicht dort ankommen zu lassen, bewirkt eine Verdrängung der eigenen, innewohnenden und emotionalen Realität.
In den ersten Lebensjahren sind wir nun einmal vor allem EMOTIONAL, daß weiß mittlerweile jeder “Wald-und Wiesendoktor”, und da leider diese emotional nährende Verbindung mit unseren Bezugspersonen, den Eltern, nicht wirklich erfüllend ist, weil deren Herzen durch ihr “strategisches Selbst” überdeckt ist, sind wir gezwungen, die Kollision zweier unterschiedlicher Wirklichkeiten zu “verdauen”. Denn die Eltern bestätigen damit NICHT unsere emotionale Sicht der eigenen Realität. Aber wir sind unfähig, dies wirklich zu “verdauen”, also spalten wir diese Erfahrung ab .. wir verdrängen und schieben sie weg, PFUI!
Auf diese Weise “lernen” wir schmerzlich: “Aha, was ich fühle ist also FALSCH, entspricht NICHT den tatsächlichen Gegebenheiten und muss revidiert werden.” Dies zwingt uns, deren Abwehrhaltungen nachzuahmen, indem wir diese emotional gefühlten Anteile abspalten und nach und nach, immer mehr in den Mentalkörper wandern. Wir bilden durch unsere grundsätzliche Unwissenheit, über die Zusammenhänge, welche Lebensumstände unsere Eltern dazu brachten, weniger zu fühlen als wir, daß genau selbe “strategische Selbst” aus.
Was für ein DESASTER .. Since Millions of Years ..
Aber jede einzelne, dieser als traumatische Erfahrung vermittelte Wirklichkeit EXISTIERT nach wie vor, neurologisch und sicherlich zellulär abgespeichert, und bildet, was man inzwischen als “Subpersonen” beschreibt. Es sind real IN uns lebende Unterpersönlichkeiten, die JEDER Mensch aufgrund der meist ähnlichen, nur anders gearteten, dissoziativen Erfahrungen hat. Dissoziationen ergeben sich durch die Widersprüche, zwischen gespiegelter und eigener Inhalte von Wirklichkeit.
20 Mai 2013
Aufstand gegen Bußgeldbescheide: Immer mehr Bürger lehnen Zahlung ab
Dürfen die Behörden der BRD überhaupt Bußgeldbescheide erteilen?
Oder sind sie dazu gar nicht berechtigt – nämlich weil es gar keinen
Staat namens Bundesrepublik Deutschland (mehr) gibt? Verschicken Ämter
also reihenweise unwirksame Bescheide, insbesondere Bußgeldbescheide?
Immer mehr Behörden müssen sich mit derartigen Fragen befassen. Erstmals
räumte der Leiter einer Bußgeldstelle erhebliche Probleme mit solchen
Einwänden ein...
Junge, Junge – in der Haut dieser Beamtin möchte man nicht stecken: »Sehr geehrte Frau B.«, antwortete ein mutmaßlicher Verkehrssünder auf einen Bußgeldbescheid der Polizei Brandenburg: Da der Bescheid »keinerlei Unterschrift« trage, »werte ich das Schreiben nur als Entwurf und ein unverbindliches Vertragsangebot, an dem ich als natürliche Person jedoch nicht interessiert bin und das ich ablehne«. Der Bescheid sei auch nicht – wie angegeben – eine Ausfertigung. Denn darunter verstehe man in Deutschland »eine beglaubigte Abschrift der Urschrift einer Urkunde«, die »zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz)« sei.
Laut Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes solle der Ausfertigungsvermerk »den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen«. Außerdem müsse die Ausfertigung »unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein«. Kriterien, die der Bescheid offenbar nicht erfüllte.
Bürger in der Offensive
Die Bürger gehen in die Offensive. Mit solchen und ähnlichen Begründungen treten immer mehr Bundesbürger Bußgeld– und andere Bescheide der Behörden in die Tonne. Nach immer mehr Berichten über die dreisten Abzock-Methoden der Verkehrsbehörden setzen sich Verkehrsteilnehmer zur Wehr. Und Angriff ist nun mal die beste Verteidigung. Im Wesentlichen gibt es drei Ansatzpunkte:
Junge, Junge – in der Haut dieser Beamtin möchte man nicht stecken: »Sehr geehrte Frau B.«, antwortete ein mutmaßlicher Verkehrssünder auf einen Bußgeldbescheid der Polizei Brandenburg: Da der Bescheid »keinerlei Unterschrift« trage, »werte ich das Schreiben nur als Entwurf und ein unverbindliches Vertragsangebot, an dem ich als natürliche Person jedoch nicht interessiert bin und das ich ablehne«. Der Bescheid sei auch nicht – wie angegeben – eine Ausfertigung. Denn darunter verstehe man in Deutschland »eine beglaubigte Abschrift der Urschrift einer Urkunde«, die »zwingend mit einem Ausfertigungsvermerk zu versehen (§ 49 Abs. 1 Beurkundungsgesetz)« sei.
Laut Absatz 2 des Beurkundungsgesetzes solle der Ausfertigungsvermerk »den Tag und den Ort der Erteilung angeben, die Person bezeichnen, der die Ausfertigung erteilt wird, und die Übereinstimmung der Ausfertigung mit der Urschrift bestätigen«. Außerdem müsse die Ausfertigung »unterschrieben und mit dem Siegel der erteilenden Stelle versehen sein«. Kriterien, die der Bescheid offenbar nicht erfüllte.
Bürger in der Offensive
Die Bürger gehen in die Offensive. Mit solchen und ähnlichen Begründungen treten immer mehr Bundesbürger Bußgeld– und andere Bescheide der Behörden in die Tonne. Nach immer mehr Berichten über die dreisten Abzock-Methoden der Verkehrsbehörden setzen sich Verkehrsteilnehmer zur Wehr. Und Angriff ist nun mal die beste Verteidigung. Im Wesentlichen gibt es drei Ansatzpunkte:
-
Vermeintliche oder auch wirkliche Formfehler in den amtlichen Schreiben,
-
angeblich fehlende Rechtsgrundlagen für die Bußgeldbescheide
-
sowie die Frage, ob ein Staat namens Bundesrepublik Deutschland
überhaupt existiert und demnach hoheitliche Akte vornehmen darf.
-
Weil das Ordnungswidrigkeitengesetz ungültig und nichtig ist!
-
Weil das Einführungsgesetz zum Ordnungswidrigkeitengesetz mit dem 2.
Bundesbereinigungsgesetz vom 23.11.2007 Art. 57 gestrichen worden
ist!
-
Weil durch die Streichung des EinfG zum OWiG das Inkrafttreten des
OWiG weggefallen ist – was nicht in Kraft getreten ist, gilt nicht!
-
Weil durch Streichung des EinfG zum OWiG der räumliche
Geltungsbereich des OWiG weggefallen ist – BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964,
147!!
13 April 2013
Miese Tricks: Versicherungen nehmen das Geld ihrer Kunden, zahlen aber nicht
Rechtsanwältin Beatrix Hüller versichert sich nur minimal.
Schließlich hat sie selbst lange bei einer Versicherung gearbeitet. Die
Frau weiß, warum man dort als Kunde meist der Dumme ist. Sie ist
inzwischen so etwas wie das rote Tuch der Versicherungsbranche.
Versicherungen stürzen Tausende von Menschen in finanzielle und
seelische Nöte. Sie kassieren zwar Jahr für Jahr und Monat für Monat
ihre Prämien. Doch wenn sie einmal gebraucht werden, dann können sie
sich fast ohne Risiko verweigern. Mehr als 430 Millionen Versicherungen
haben die Deutschen abgeschlossen. Statistisch gesehen hat jeder
Bundesbürger vom Baby bis zum Greis mehr als fünf Versicherungen. Es ist
ein gewaltiges Geschäft. Denn jeder Bundesbürger zahlt statistisch gesehen pro Jahr
2.190 Euro allein für Versicherungen. Jeder Bürger hat dabei andere
Vorlieben. Claudia Schiffer soll ihr Gesicht für 3,7 Millionen Euro
versichert haben und David Beckham seine Beine für mehr als 52 Millionen
Euro.
Die meisten Menschen im deutschsprachigen Raum suchen ganz anderen
Schutz: Sie haben eine Haft-, eine Kranken-, eine Unfall-, eine Pflege-
oder eine Rechtsschutzversicherung, viele auch eine Versicherung, die
bei Berufsunfähigkeit eintreten soll. Und genau das kann die Bonner
Anwältin Beatrix Hüller nicht verstehen. Sechs Jahre lang hat die
gebürtige Ingolstädterin bei einer großen Versicherung in der Abteilung
»Berufsunfähigkeit« als Sachbearbeiterin gearbeitet. Sechs Jahre lang
hat sie die Tricks gelernt, die Ansprüche von Kunden abzuwimmeln, sie zu
vertrösten – möglichst bis die biologische Lösung eintritt oder der
Antragsteller einfach entnervt aufgibt. »Wenn man einen Leistungsantrag
aus der Berufsunfähigkeitsversicherung stellt, also Geld von der
Versicherung haben will, dann hat man einen neuen Job«, sagt die 53
Jahre alte Juristin, deren Büro nur unweit vom alten Bonner Kanzleramt
entfernt ist. Versicherungen leben nicht davon, Gelder an Kunden
auszuzahlen, sondern davon, möglichst viel Geld einzunehmen und zu
verwalten. Beatrix Hüller sagt: »Die Versicherer nehmen erst einmal fast
alle Kunden auf, auch Risikokunden. Und wenn sie später zahlen sollen,
dann schließen sie die Leistungen aus, lassen
die Kunden einfach hängen.« Beatrix Hüller sagt: »Bei der
Unfallversicherung gab es schon vorformulierte Textbausteine mit
Ablehnungsgründen. Da musste man noch nicht mal mehr einen individuellen
Brief schreiben. Von 100 Leistungsfällen habe ich bestimmt zwei Drittel
abgelehnt.«
09 März 2013
13 Januar 2013
GEZ und kein Ende? – Der Beitragszwang
Wir
möchten hier an dieser Stelle auf einige Initiativen aufmerksam machen,
welche unter anderem von Netzwerkpartnern gestartet worden sind, um
gerade diesem Mißstand einer Zwangsbebeitragung der Haushalte begegnen
zu helfen. Ein unmöglicher Zustand, denn warum soll der Bürger in
unserem Lande durch eine solche Mitfinanzierung durch Zwangsbeitrag auch
noch Medienanstalten begünstigen, deren eigentlicher Auftrag immer
wieder mit Füßen getreten und welche durch Politik, Konzernwirtschaft
und zweifelhafter Verbünde in den Rundfunkräten gesteuert und beeinflußt
wird? Wozu Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn man doch kein Mitglied ist?
Man
beschloß unlängst die bisherige “Rundfunkgebühr” der GEZ in eine
Zwangshaushaltsabgabe (“Rundfunkbeitrag”, so im Webauftritt der ARD ab
2013 genannt) umzudefinieren. Damit wird es der Nachfolgeorganisation der GEZ mit dem harmlos klingendem Namen “Beitragssservice”
(der ARD, ZDF und Deutschlandfunk), einem Verein, Gebietskörperschaft
öffentlichen Rechts oder was immer soll das überhaupt sein (???), als
Eintreiber horrender Finanzierungen
leicht gemacht, die Propaganda der Bundesverwaltung und
Parteiendiktatur unserer Einheitspartei im Deutschen Bundestag durch
eine verdeckte Steuer zu finanzieren.
Zitat aus Wikipedia unter Punkt Organisation sehr lesenswert:
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
Also
die öffentlich-rechtlichen werden die Klageführer sein, wenn der
Beitrag nicht fließen will. Beitragsservice nur die vorgeschaltene
Verwaltungsstruktur?.
In
den vergangenen Jahren wurden mit dem unglaublichen, durch sogenannte
Staatsverträge generiertem Finanztopf in der Größenordnung von insgesamt
um die 7,55 Milliarden Euro pro Jahr (!) – so das Nachrichtenmagazin
die “BLÖD” in einer Meldung in ihrer Onlineausgabe vom Dezember 2012
mitgeteilt, die sogenannten öffentlich-rechtlichen Sender
finanziert. Egal, ob man diese Sender genutzt es reichte aus, wenn man
ein Radio, Fernsehgerät oder einen Computer oder alles vorgehalten hat.
Auch Doppelzahlungen waren nicht ausgeschlossen, so mußten Betriebe für
ihre Mitarbeiter mit Radio mitbezahlen, auch wenn diese selbst zu Hause
“zahlungspflichtig” waren. Wohnten in der Wohnung noch Mitglieder der
Familie mit eigenem Einkommen. So mußten diese ebenfalls für Ihr Radio
oder Fernsehgerät und/oder Autoradio bezahlen. Wer sich daran nicht
hielt, wurde mit horrenden Nachzahlungen und Ordnungsstrafen belegt. Die
GEZ schickte ihrerseits “Kopfjäger” los, welche in oftmals höchst zweifelhafter Manier
sich Einlaß in Wohnungen und auf Grundstücke verschafften, um selbst
die hohe prozentuale Entlohnung durch Aufdeckung sogenannter
“Schwarzseher” zu kassieren. Die GEZ trat in der Folge selbst mit höchst
zweifelhaften und weitreichenden Vollstreckungsvollmachten, wie eine
staatliche Behörde auf.
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