Man
beschloß unlängst die bisherige “Rundfunkgebühr” der GEZ in eine
Zwangshaushaltsabgabe (“Rundfunkbeitrag”, so im Webauftritt der ARD ab
2013 genannt) umzudefinieren. Damit wird es der Nachfolgeorganisation der GEZ mit dem harmlos klingendem Namen “Beitragssservice”
(der ARD, ZDF und Deutschlandfunk), einem Verein, Gebietskörperschaft
öffentlichen Rechts oder was immer soll das überhaupt sein (???), als
Eintreiber horrender Finanzierungen
leicht gemacht, die Propaganda der Bundesverwaltung und
Parteiendiktatur unserer Einheitspartei im Deutschen Bundestag durch
eine verdeckte Steuer zu finanzieren.
Zitat aus Wikipedia unter Punkt Organisation sehr lesenswert:
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
Also
die öffentlich-rechtlichen werden die Klageführer sein, wenn der
Beitrag nicht fließen will. Beitragsservice nur die vorgeschaltene
Verwaltungsstruktur?.
In
den vergangenen Jahren wurden mit dem unglaublichen, durch sogenannte
Staatsverträge generiertem Finanztopf in der Größenordnung von insgesamt
um die 7,55 Milliarden Euro pro Jahr (!) – so das Nachrichtenmagazin
die “BLÖD” in einer Meldung in ihrer Onlineausgabe vom Dezember 2012
mitgeteilt, die sogenannten öffentlich-rechtlichen Sender
finanziert. Egal, ob man diese Sender genutzt es reichte aus, wenn man
ein Radio, Fernsehgerät oder einen Computer oder alles vorgehalten hat.
Auch Doppelzahlungen waren nicht ausgeschlossen, so mußten Betriebe für
ihre Mitarbeiter mit Radio mitbezahlen, auch wenn diese selbst zu Hause
“zahlungspflichtig” waren. Wohnten in der Wohnung noch Mitglieder der
Familie mit eigenem Einkommen. So mußten diese ebenfalls für Ihr Radio
oder Fernsehgerät und/oder Autoradio bezahlen. Wer sich daran nicht
hielt, wurde mit horrenden Nachzahlungen und Ordnungsstrafen belegt. Die
GEZ schickte ihrerseits “Kopfjäger” los, welche in oftmals höchst zweifelhafter Manier
sich Einlaß in Wohnungen und auf Grundstücke verschafften, um selbst
die hohe prozentuale Entlohnung durch Aufdeckung sogenannter
“Schwarzseher” zu kassieren. Die GEZ trat in der Folge selbst mit höchst
zweifelhaften und weitreichenden Vollstreckungsvollmachten, wie eine
staatliche Behörde auf.