13 Januar 2013

GEZ und kein Ende? – Der Beitragszwang

Wir möchten hier an dieser Stelle auf einige Initiativen aufmerksam machen, welche unter anderem von Netzwerkpartnern gestartet worden sind, um gerade diesem Mißstand einer Zwangsbebeitragung der Haushalte begegnen zu helfen. Ein unmöglicher Zustand, denn warum soll der Bürger in unserem Lande durch eine solche Mitfinanzierung durch Zwangsbeitrag auch noch Medienanstalten begünstigen, deren eigentlicher Auftrag immer wieder mit Füßen getreten und welche durch Politik, Konzernwirtschaft und zweifelhafter Verbünde in den Rundfunkräten gesteuert und beeinflußt wird? Wozu Rundfunkbeitrag bezahlen, wenn man doch kein Mitglied ist?
 
 Man beschloß unlängst die bisherige “Rundfunkgebühr”  der GEZ in eine Zwangshaushaltsabgabe (“Rundfunkbeitrag”, so im Webauftritt der ARD ab 2013 genannt) umzudefinieren. Damit wird es der Nachfolgeorganisation der GEZ mit dem harmlos klingendem Namen “Beitragssservice” (der ARD, ZDF und Deutschlandfunk), einem Verein, Gebietskörperschaft öffentlichen Rechts oder was immer soll das überhaupt sein (???), als Eintreiber horrender Finanzierungen leicht gemacht, die Propaganda der Bundesverwaltung und Parteiendiktatur unserer Einheitspartei im Deutschen Bundestag durch eine verdeckte Steuer zu finanzieren.
Zitat aus Wikipedia unter Punkt Organisation sehr lesenswert:
Der Beitragsservice von ARD, ZDF und dem Deutschlandradio ist eine nicht rechtsfähige öffentlich-rechtliche Verwaltungsgemeinschaft der Landesrundfunkanstalten, des ZDF und des Deutschlandradios. Er ist demzufolge keine juristische Person, sondern ein Teil dieser Rundfunkanstalten. Dabei ist er jedoch eine Behörde im materiellen Sinne der Verwaltungsverfahrensgesetze, da er eine Stelle ist, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Er wird dabei für die betreffende Landesrundfunkanstalt der ARD tätig, die vom Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (in § 10) als Beitragsgläubigerin definiert wird.
Also die öffentlich-rechtlichen werden die Klageführer sein, wenn der Beitrag nicht fließen will. Beitragsservice nur die vorgeschaltene Verwaltungsstruktur?.
In den vergangenen Jahren wurden mit dem unglaublichen, durch sogenannte Staatsverträge generiertem Finanztopf in der Größenordnung von insgesamt um die 7,55 Milliarden Euro pro Jahr (!) – so das Nachrichtenmagazin die “BLÖD” in einer Meldung in ihrer Onlineausgabe vom Dezember 2012 mitgeteilt, die sogenannten öffentlich-rechtlichen Sender finanziert. Egal, ob man diese Sender genutzt es reichte aus, wenn man ein Radio, Fernsehgerät oder einen Computer oder alles vorgehalten hat. Auch Doppelzahlungen waren nicht ausgeschlossen, so mußten Betriebe für ihre Mitarbeiter mit Radio mitbezahlen, auch wenn diese selbst zu Hause “zahlungspflichtig” waren. Wohnten in der Wohnung noch Mitglieder der Familie mit eigenem Einkommen. So mußten diese ebenfalls für Ihr Radio oder Fernsehgerät und/oder Autoradio bezahlen. Wer sich daran nicht hielt, wurde mit horrenden Nachzahlungen und Ordnungsstrafen belegt. Die GEZ schickte ihrerseits “Kopfjäger” los, welche in oftmals höchst zweifelhafter Manier sich Einlaß in Wohnungen und auf Grundstücke verschafften, um selbst die hohe prozentuale Entlohnung durch Aufdeckung sogenannter “Schwarzseher” zu kassieren. Die GEZ trat in der Folge selbst mit höchst zweifelhaften und weitreichenden Vollstreckungsvollmachten, wie eine staatliche Behörde auf.